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   BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87   

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BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87 (https://dejure.org/1987,2637)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1987 - 4 StR 227/87 (https://dejure.org/1987,2637)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 (https://dejure.org/1987,2637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 104
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Unterbringung des Beschuldigten zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so war doch sorgfältig zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 651/84; vgl. auch Dreher/Tröndle, 43. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75

    Charakterisierung eines Antrages als Beweisantrag - Entscheidung über Maßregeln

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Entscheidend ist, ob Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters vorhanden sind, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75, bei Dallinger MDR 1975, 724).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 651/84

    Zulässigkeit der Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so war doch sorgfältig zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 651/84; vgl. auch Dreher/Tröndle, 43. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Aussetzung der Anordnung zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Dabei läßt insbesondere die in diesem Zusammenhang angestellte Erwägung, dem Beschuldigten fehle jede Krankheitseinsicht, besorgen, das Landgericht habe verkannt, daß es nicht allein auf den Willen des Beschuldigten ankommt (vgl. BGH NStZ 1983, 167 zum Fall der bewilligten Aussetzung der Vollstreckung).
  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 606/80

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7; Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist.
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7; Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
    Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7; Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist.
  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Für sich genommen begründen diese rechtlichen Möglichkeiten noch nicht die Voraussetzungen des § 67b Abs. 1 StGB (vgl. BGH RuP 2002, 192; BGH, Urteil vom 16. März 1993 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 insoweit nicht abgedruckt), sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bieten, der Beschuldigte werde sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterziehen, so dass die Erwartung gerechtfertigt ist, der Zweck der Maßregel werde auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; BGH NStZ 1988, 309, 310; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 492/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Das Landgericht erörtert jedoch nicht, ob die vom Angeklagten gegenüber seiner Mutter ausgehende Gefahr sich insbesondere durch Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2000, 470, 471), welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge umfasst, oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b, 68b StGB) mit dem Ziel einer räumliche Trennung des Angeklagten von seiner Mutter abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass auf den Vollzug der Maßregel verzichtet werden kann (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2 und 4; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, daß sie bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß die Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR - vgl. auch Tröndle/StGB § 67b 1 Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 3091 Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Angeklagten zu verdeutlichende Konsequenz, daß er bei Nichterfüllung der Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Angeklagte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR StGB § 67b I Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 309; vgl. auch Tröndle/Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 385/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ablehnung der

    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (vgl. BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1 m.N.).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Eine Ablehnung der Aussetzung läßt sich nicht allein mit der Erwägung begründen, dem Beschuldigten fehle jede Krankheitseinsicht (BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.09.1999 - 4 StR 416/99

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Der neue Tatrichter wird diese Prüfung deshalb mit sachverständiger Hilfe aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter nachzuholen und dabei zu erörtern haben, ob die von dem Angeklagten ausgehende Gefahr durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als die Vollstreckung der Maßregel so herabgemindert werden kann, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2 bis 5 und Gesamtwürdigung 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Wenn dies für sich allein auch kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so ist doch sorgfältig zu prüfen, ob die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob nicht damit die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87).
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