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   BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99   

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https://dejure.org/1999,6014
BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99 (https://dejure.org/1999,6014)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1999 - 4 StR 231/99 (https://dejure.org/1999,6014)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 4 StR 231/99 (https://dejure.org/1999,6014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 323a StGB; § 246a StPO;
    Vorsätzlicher Vollrausch; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Sachverständigengutachen, Gerichtlicher Sachverstand; Therapieresistenz;

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Unterbringung eines Alkoholikers in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 246 a; ; StPO § 357; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 246 a
    Zwingende Gutachtenerholung bei § 246 a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99
    Dieses Verfahrenserfordernis (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1990, 27; BGHR StPO § 246a Satz 1 Sachverständiger 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 246a Rdn. 3) kann nicht durch die in anderen Verfahren erworbene und andere Angeklagte betreffende "eigene Sachkunde" des Gerichts ersetzt werden.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 32/89

    Voraussetzungen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung bei einer

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99
    Dieses Verfahrenserfordernis (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1990, 27; BGHR StPO § 246a Satz 1 Sachverständiger 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 246a Rdn. 3) kann nicht durch die in anderen Verfahren erworbene und andere Angeklagte betreffende "eigene Sachkunde" des Gerichts ersetzt werden.
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99
    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO auf den nach den Feststellungen ebenfalls dem "Alkoholikermilieu zuzuordnenden" Mitangeklagten M. dessen Revision nach § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen worden ist, kommt nicht in Betracht, da die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Dieses Verfahrenserfordernis kann nicht etwa durch die in anderen Verfahren erworbenen und andere Angeklagte betreffende "eigene Sachkunde" des Gerichts ersetzt werden (BGH, Beschluß vom 15. Juli 1999 - 4 StR 231/99; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 246 a Rdn. 1).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 182/17

    Subjektiver Tatbestand des Diebstahls (Zueignungsabsicht bei der Wegnahme von

    Dieses Verfahrenserfordernis konnte es nicht durch eine eigene Beurteilung der Erfolgsaussicht ersetzen, für die es sich nach dem Gesetz gerade sachverständiger Hilfe bedienen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 4 StR 231/99 juris Rn. 4; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03, NStZ-RR 2004, 204, 205).
  • BGH, 16.09.2009 - 5 StR 334/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Anordnung bei Vorliegen

    Dieses Verfahrenserfordernis kann nicht etwa durch die in anderen Verfahren erworbene und andere Angeklagte betreffende "eigene Sachkunde" des Gerichts ersetzt werden (BGH, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 4 StR 231/99; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 246a Rdn. 1).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    Dieses Verfahrenserfordernis kann nicht durch die in anderen Verfahren erworbene und andere Angeklagte betreffende "eigene Sachkunde" des Gerichts ersetzt werden (BGH, Beschl. v. 15.06.1999, Az.: 4 StR 231/99).
  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 497/17

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Die Strafkammer hat zwar die nach § 246a Satz 2 StPO gebotene Hinzuziehung eines Sachverständigen rechtsfehlerhaft durch Berufung auf eigene Sachkunde ersetzt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 4 StR 231/99, juris Rn. 4; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 246a Rn. 2).
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