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   BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08   

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https://dejure.org/2008,4332
BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08 (https://dejure.org/2008,4332)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2008 - 4 StR 233/08 (https://dejure.org/2008,4332)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 4 StR 233/08 (https://dejure.org/2008,4332)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 52 StGB; § 315b StGB
    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch; fehlgeschlagener Versuch: tragfähige Beweiswürdigung bei möglichen gegenteiligen Schlüssen; Freiwilligkeit; natürliche Handlungseinheit bei mehreren Tötungsversuchen); gefährlicher Eingriff in den ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Rücktritts vom versuchten Mord im ersten Handlungsabschnitt i.R.e. mehraktigen Geschehens bei späterem neuen Tatentschluss; Bestimmung der Abgrenzungskriterien eines nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuchs vom freiwilligen Rücktritt ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 315 b; ; WaffG § 1 Abs. 1; ; WaffG § 52 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beifahrer-Fall

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB
    Versuch; Fehlschlag; Mehraktiges Tatgeschehen; Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 628
  • NStZ-RR 2009, 129
  • NStZ-RR 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts allerdings dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).

    Von einem solchen, auch durch spätere Handlungen nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist - bei aktivem Tun - jedoch nur dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so dass ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (BGHSt 41, 368, 369 m.w.N.).

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    Insoweit hätte der Prüfung bedurft, ob die dann durch einen fortbestehenden Tötungsvorsatz verbundenen Einzelakte bis zum Wegwerfen der Pistole in einem derart unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass das gesamte Handeln des Angeklagten in diesen Handlungsabschnitten auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 263; 2007, 399, jew. m. w. N.).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    b) Soweit das Landgericht neben einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB auch die Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB bejaht und das eingesetzte Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug angesehen hat, wird vorsorglich auf die Entscheidung des Senats vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06 (BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG Werkzeug 3) hingewiesen.
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts allerdings dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    Insoweit hätte der Prüfung bedurft, ob die dann durch einen fortbestehenden Tötungsvorsatz verbundenen Einzelakte bis zum Wegwerfen der Pistole in einem derart unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass das gesamte Handeln des Angeklagten in diesen Handlungsabschnitten auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 263; 2007, 399, jew. m. w. N.).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88

    Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung -

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    Vielmehr lässt die - entgegen der Auffassung der Revision - rechtsfehlerfrei festgestellte objektive Sachlage, die insoweit von Bedeutung ist, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters gestattet (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7), nicht ohne Weiteres den Schluss zu, der Angeklagte habe den Mordversuch nach Abgabe des vierten Schusses als gescheitert angesehen.
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    c) Die Gefährdung des vom Täter geführten, ihm aber nicht gehörenden Fahrzeugs scheidet aus dem Schutzbereich des § 315 b StGB aus (vgl. BGHSt 27, 40; Fischer StGB 55. Aufl. § 315 c Rdn. 15 b m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts allerdings dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00

    Waffendelikte; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Tateinheit; Unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
    Der gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG strafbare unerlaubte Besitz und das nach dieser Vorschrift strafbare unerlaubte Führen einer Waffe stehen in Tateinheit (vgl. BGH NStZ 2001, 101).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 402/07; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Eine Handlungseinheit endet spätestens mit dem Fehlschlag eines Versuchs, von dem der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; MüKoStGB/von HeintschelHeinegg, 3. Aufl., § 52 Rn. 34).
  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Begriff und Begründung des unbeendeten /

    Dies gilt insbesondere auch bei einem mehraktigen Tatgeschehen, das - wie hier - als eine Tat im Rechtssinne gewertet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, StraFo 2009, 78 mwN).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

    c) Dass die Strafkammer nicht auch eine Strafbarkeit wegen Führens der halbautomatischen Kurzwaffe (vgl. Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 WaffG Abschnitt 2 Nr. 4) durch deren Verwendung bei dem Überfall erwogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628, 629), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts ausgeschlossen, wenn dieser Einzelakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RVs 72/16

    Eingehungsbetrug; Verbraucherkredit; Versuch; unmittelbares Ansetzen;

    Von einem solchen, auch durch spätere Handlungen nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist bei aktivem Tun dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so dass ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.2008 - 4 StR 233/08 -, Rn. 7, juris; Fischer, a.a.O., § 24 Rn. 12).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs; Freiwilligkeit)

    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. nur Senatsurteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628, und vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts ausgeschlossen, wenn dieser Einzelakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/07, NStZ 2009, 628; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14).
  • LG Bonn, 24.11.2009 - 28 KLs 18/09

    Versuchter Amoklauf in St. Augustin "Ihr werdet alle sterben"

    Von einem nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist - bei aktivem Tun - dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so dass ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (BGH NStZ 2009, 628; BGHSt 41, 368).
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