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   BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69   

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BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69 (https://dejure.org/1969,197)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1969 - 4 StR 237/69 (https://dejure.org/1969,197)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1969 - 4 StR 237/69 (https://dejure.org/1969,197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 95
  • NJW 1969, 2246
  • MDR 1969, 946
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 155/53
    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Ein Hinweis ist deshalb immer dann erforderlich, wenn der Angeklagte wegen Verwirklichung eines andersartigen gesetzlichen Straftatbestandes verurteilt werden soll, als ihm Anklage und Eröffnungsbeschluß zur Last legen (BGH MDR 1953, 629).

    Ob es sich um einen solchen andersartigen Straftatbestand oder um eine gleichartige Erscheinungsform desselben Tatbestandes handelt, bestimmt sich nicht nach äußeren Merkmalen, sondern ausschließlich nach dem wesensmäßigen Inhalt der Begehungsform (vgl. BGH MDR 1953, 629; OGH NJW 1950, 195; Löwe/Rosenberg (Geier) 21. Aufl. § 265 StPO Bem.

  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Das ist nicht nur der Fall, wenn ein anderes Strafgesetz als das in der Anklageschrift genannte zur Anwendung gelangen soll, sondern auch dann, wenn wegen einer andersartigen Begehungsform desselben Strafgesetzes verurteilt werden soll (BGH Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).

    Beim Übergang von "grausamer" Tötung zur Tötung "aus niedrigen Beweggründen" hat er eine Hinweispflicht bejaht (BGH Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Durch den Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO , der als "wesentliche Förmlichkeit" in der Sitzungsniederschrift festzuhalten ist (vgl. BGHSt 19, 141 ), soll dem Angeklagten Gelegenheit gegeben werden, sich gegenüber einem neuen Vorwurf zu verteidigen; er soll vor Überraschungen geschützt werden (BGHSt 2, 371, 373).

    Das würde selbst dann gelten, wenn sich alle Verfahrensbeteiligten bereits durch den Gang der Hauptverhandlung über die Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes klar geworden wären (BGHSt 19, 141 ).

  • BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Eine andere unveröffentlichte Entscheidung (1 StR 266/62 vom 17. Juli 1962) geht zwar davon aus, daß die "verschiedenen Erscheinungsformen" des § 211 Abs. 2 StGB jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände aufstellen, so daß bei einem Übergang von dem einen zu dem anderen Tatbestand ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO geboten sei.
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Es genügt, daß er die im Augenblick der Tat zufällig vorhandene Lage bewußt ausnutzt (BGH NJW 1967, 1140).
  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Dann konnte er nicht mehr zurücktreten, sondern allenfalls auf einen neuen (Tötungs-)Versuch verzichten (vgl. BGH NJW 1969, 1073; NJW 1969, 1358).
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Durch den Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO , der als "wesentliche Förmlichkeit" in der Sitzungsniederschrift festzuhalten ist (vgl. BGHSt 19, 141 ), soll dem Angeklagten Gelegenheit gegeben werden, sich gegenüber einem neuen Vorwurf zu verteidigen; er soll vor Überraschungen geschützt werden (BGHSt 2, 371, 373).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Dann konnte er nicht mehr zurücktreten, sondern allenfalls auf einen neuen (Tötungs-)Versuch verzichten (vgl. BGH NJW 1969, 1073; NJW 1969, 1358).
  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Ob es sich um eine solche andersartige Begehungsform oder lediglich um eine gleichartige Erscheinungsform desselben Tatbestands handelt, bestimmt sich nicht nach äußeren Merkmalen, sondern ausschließlich nach dem wesensmäßigen Inhalt der Begehungsform (BGH, Urteile vom 30. Juli 1969 - 4 StR 237/69, BGHSt 23, 95, 96; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 288 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 328/17, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 23 Rn. 8).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Wie die zuvor getroffene verbindliche Absprache war dieser - entsprechend § 265 Abs. 1, 2 StPO - protokollierungspflichtig (BGHSt 43, 195, 206, 210; zur Protokollierungspflicht bei § 265 Abs. 1, 2 StPO vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141, 143; 23, 95, 96; BGH StV 1994, 232, 233; 1998, 583).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Aus dem Zweck der Vorschrift, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen und ihn vor Überraschungen zu schützen (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323; 23, 95, 96; 25, 287, 289; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 1), ergibt sich jedoch, daß ein Hinweis nur ausreichend ist, wenn er so gehalten ist, daß er es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten.

    Nennt ein Strafgesetz mehrere, gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95, 96; 25, 287, 288; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 17).

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    aa) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dem Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO ein förmlicher Hinweis zu erteilen, wenn seine Verurteilung wegen Mordes auf ein anderes Mordmerkmal gegründet werden soll, als es ihm in der Anklageschrift vorgeworfen worden war (siehe nur BGH, Urteile vom 30. Juli 1969 - 4 StR 237/69, BGHSt 23, 95, 96; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287 ff.; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 19).
  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Ein solcher Hinweis muss nicht nur erteilt werden, wenn ein anderes Strafgesetz als das im Eröffnungsbeschluss genannte angewandt, sondern auch dann, wenn der Angeklagte wegen einer andersartigen Begehungsform desselben Strafgesetzes verurteilt werden soll (BGHSt 23, 95, 96).

    Das Schwurgericht muss deshalb regelmäßig darauf hinweisen, wenn es abweichend vom Anklagevorwurf wegen eines anderen Mordmerkmals verurteilen will (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287; Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53).

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)

    Nennt ein Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, so ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts - und nicht nur etwa von Verfahrensbeteiligten (vgl. BGHSt 19, 141; 23, 95, 98; BGH NStZ 1998, 529, 530) - im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287).

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass - wie hier - die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1982, 408; 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04

    Zeitpunkt eines Hinweises gem § 265 StPO - Gewährung rechtlichen Gehörs sowie

    Und auch nach Erteilung des rechtlichen Hinweises, der erforderlich wurde, weil sich durch die Angaben des Beschwerdeführers die tatsächlichen Grundlagen des Schuldvorwurfs änderten (vgl. BGHSt 23, 95 ; BGH, StV 1990, S. 249, 250), war es diesem möglich, sich zu der nunmehr aufgeworfenen rechtlichen Bewertung des Tatgeschehens im Rahmen der Hauptverhandlung zu äußern.
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    OWi-Verfahren - Rechtlicher Hinweis

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO).
  • BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91

    Nichtnennung der konkreten Begehungsform bei einem allgemeinen Hinweis des

    Nennt ein Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinanderstehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; Hürxthal in KK 2. Aufl. Rdn. 17 zu § 265).

    Dies gilt sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95; 25, 287), als auch in dem Fall, daß die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt und auch keine Umstände mitteilt, die die Annahme eines Mordmerkmals nahelegen könnten (BGH StV 1982, 408).

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Denn des förmlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO bedarf es seitens des Vorsitzenden grundsätzlich selbst dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt bereits von sich aus (sogar) in der Hauptverhandlung angesprochen haben (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 23, 95, 98; MDR 1977, 63; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 53).
  • OLG Bremen, 29.09.2008 - Ss 23/08

    D (A), Strafrecht, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung,

  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

  • BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04

    Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

  • OLG Hamm, 29.03.2001 - 2 Ss OWi 1078/00

    rechtlicher Hinweis; kein Fahrverbot im Bußgeldbescheid; Verhängung eines

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00

    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84

    Rechtlicher Gesichtspunkt - Mord - Begehungsform - Hinweispflicht des Tatgerichts

  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80

    Strafprozeßrecht: Rechtlicher Hinweis bei Auswechslung der Mordmerkmale

  • BGH, 23.07.1975 - 2 StR 142/75

    Gerichtliche Hinweispflicht - Konsum und Handeltreiben von Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 27.01.1976 - 5 StR 499/75

    Erteilung eines richterlichen Hinweises bei Möglichkeit anderweitiger

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