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   BGH, 25.06.1992 - 4 StR 238/92   

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https://dejure.org/1992,11425
BGH, 25.06.1992 - 4 StR 238/92 (https://dejure.org/1992,11425)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1992 - 4 StR 238/92 (https://dejure.org/1992,11425)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 4 StR 238/92 (https://dejure.org/1992,11425)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeitsschwelle bei der Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Körperverletzung - Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung für die Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 238/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein minder schwerer Fall vor, wenn das gesamte Tatgeschehen einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHSt 26, 97, 98 f; BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 5; Prüfungspflicht 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 660/91

    Missbrauch von Kindern in acht Fällen, jeweils in Tateinheit mit homosexuellen

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - 4 StR 238/92
    Diesen Anforderungen wird die Begründung zur Verneinung des minder schweren Falles nicht gerecht (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 minder schwerer Fall 2).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    c) Schließlich wird darauf hingewiesen, daß im Falle eines erneuten Schuldspruchs die Annahme minder schwerer Fälle nahe liegt, wenn die Taten die Erheblichkeitsschwelle des § 184 c Nr. 1 StGB nur unwesentlich überschreiten (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1992 - 4 StR 238/92; Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 52; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 869).
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