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   BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96   

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https://dejure.org/1996,2632
BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96 (https://dejure.org/1996,2632)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - 4 StR 242/96 (https://dejure.org/1996,2632)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 4 StR 242/96 (https://dejure.org/1996,2632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag - Unglaubwürdigkeit des Mitangeklagten - Beweistatsache - Wahrunterstellung - Verletzung der Aufklärungspflicht - Zeuge - Hilfstatsachen - Umfassender Eindruck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1165 (Ls.)
  • NStZ-RR 1997, 8
  • StV 1996, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 688/89

    Gesetzwidrige Behandlung eines Beweisantrages durch Nichteinhaltung einer

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96
    In solchen Fällen läßt sich ein zutreffendes Bild von der Beweisperson meist nur dadurch gewinnen, daß über diese Tatsachen Beweis erhoben wird, es sei denn, sie sind für die Entscheidung ohne Bedeutung (BGH MDR 1988, 981; 1990, 98; StV 1990, 293; NStZ 1992, 28).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96
    In solchen Fällen läßt sich ein zutreffendes Bild von der Beweisperson meist nur dadurch gewinnen, daß über diese Tatsachen Beweis erhoben wird, es sei denn, sie sind für die Entscheidung ohne Bedeutung (BGH MDR 1988, 981; 1990, 98; StV 1990, 293; NStZ 1992, 28).
  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 242/96
    Die Strafkammer hat jedenfalls nicht darauf abgestellt, daß sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lasse (vgl. BGH StV 1990, 98 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Hierdurch werden - von Ausnahmefällen abgesehen - die Verteidigungsrechte des Antragstellers verletzt; denn er muss Gelegenheit erhalten, sein Prozessverhalten bei Kenntnis des alternativ gewählten Ablehnungsgrundes an diese Verfahrenssituation anzupassen (s. BGH, Urteil vom 11. Juni 1963 - 1 StR 501/62, BGHSt 19, 24, 26; Beschlüsse vom 4. Juni 1996 - 4 StR 242/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31; vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 326; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 379).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Denn das Tatgericht wird die Glaubwürdigkeit eines den Angeklagten belastenden Zeugen und die Glaubhaftigkeit von dessen Angaben in der Regel nur dann zuverlässig beurteilen können, wenn es über die insoweit behaupteten Tatsachen Beweis erhebt (BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1996 - 4 StR 242/96 Rn. 5, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31; vom 16. März 1990 - 2 StR 51/90 Rn. 15 f. und vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97

    Zugrundelegung nicht beeideter Aussagen bei der Urteilsfindung als eidlich -

    Die von der Revision beanstandete Wahrunterstellung war zulässig, weil durch die Hilfsbeweisanträge keine Tatsachen unter Beweis gestellt wurden, die die Zeugen, deren Glaubwürdigkeit erschüttert werden sollte, bestritten haben (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1993, 722; StV 1996, 647).
  • OLG Hamm, 07.09.2004 - 3 Ss 291/04

    Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; für die Entscheidung ohne Bedeutung

    Insbesondere ist dem Revisionsgericht die Ersetzung des Ablehnungsgrundes bei fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrages nicht gestattet (BGH NStZ 2003, 101, 102; BGH NStZ-RR 1997, 8).
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