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   BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12   

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https://dejure.org/2012,30809
BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12 (https://dejure.org/2012,30809)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2012 - 4 StR 244/12 (https://dejure.org/2012,30809)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12 (https://dejure.org/2012,30809)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 316a Abs 1 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 Abs 1 StPO
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Erforderliche Feststellungen zur Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • verkehrslexikon.de

    Zu den erforderlichen Feststellungen zur Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei Begehung der Tat als Voraussetzug für die Erfüllung des Straftatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei einem verkehrs- und nicht ...

  • rewis.io

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Erforderliche Feststellungen zur Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a Abs. 1
    Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei Begehung der Tat als Voraussetzug für die Erfüllung des Straftatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei einem verkehrs- und nicht ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Zum Merkmal des "Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Fahrzeug im fließenden Verkehr befindet (Senatsurteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f.).

    In diesen Fällen hat auch der "Mitfahrer", sollte er wegen der Einwirkung durch den oder die Täter zur Flucht entschlossen sein, regelmäßig keine Möglichkeit, sich dem Angriff ohne Eigen- oder Fremdgefährdung - etwa durch Öffnen der Tür oder Ziehen der Handbremse - zu entziehen (Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 aaO).

  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 537/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Führer eines Kraftfahrzeuges)

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12
    In allen anderen Fällen, insbesondere bei einem nicht verkehrsbedingten Halt, bedarf es zusätzlicher, in den Urteilsgründen darzulegender Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Tat unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs begangen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04; zum Ganzen vgl. SSW - StGB/Ernemann, § 316a Rn. 14).
  • BGH, 23.02.2006 - 4 StR 444/05

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (taugliches Tatobjekt bzw. Tatopfer;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12
    In allen anderen Fällen, insbesondere bei einem nicht verkehrsbedingten Halt, bedarf es zusätzlicher, in den Urteilsgründen darzulegender Umstände, die die Annahme rechtfertigen, dass die Tat unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs begangen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04; zum Ganzen vgl. SSW - StGB/Ernemann, § 316a Rn. 14).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Fahrzeug im fließenden Verkehr befindet (Senatsurteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f.).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12
    a) Zwar hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass neben dem "Führer" eines Kraftfahrzeugs auch der "Mitfahrer" grundsätzlich taugliches Tatopfer im Sinne des § 316a Abs. 1 StGB sein kann (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 StR 394/03, NStZ 2004, 626).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr befindet (BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f., und vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43); so liegt es auch hier.
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Befindet sich das Fahrzeug beim Verüben des Angriffs in Bewegung, liegt diese Voraussetzung regelmäßig vor, weil dem Führer eines sich fortbewegenden Kraftfahrzeugs die Gegenwehr gegen den Angriff infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung erschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43; Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653, 654 m. krit. Anm. Sowada, StV 2016, 292, 294).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Befindet sich das Fahrzeug beim Verüben des Angriffs in Bewegung, liegt diese Voraussetzung regelmäßig vor, weil dem Führer eines sich fortbewegenden Kraftfahrzeugs die Gegenwehr gegen den Angriff infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung erschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43; Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653, 654 m. krit. Anm. Sowada, StV 2016, 292, 294).
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