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   BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91   

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https://dejure.org/1991,3575
BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,3575)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1991 - 4 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,3575)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 4 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,3575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb des Raushcgifts - Tatsächliche Verfügungsgewalt - Mitgenuß - Sofortiger Verbrauch - Speed - Tatbestandsfeststellung - Arzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 323
  • StV 1992, 66 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1991 - 1 StR 145/91

    Fortgesetzter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tateinheit - Fortsetzungstat -

    Auszug aus BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91
    Diese Übereinstimmung untereinander verbindet dann aber diese Fälle des Handeltreibens insgesamt zur - gleichartigen - Tateinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 23. April 1991 - 1 StR 145/91).
  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91
    Denn bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz, daß im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall des ungeklärten Konkurrenzverhältnisses die Tateinheit (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3 mit weit. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 23.11.2007 - 1 Ss 129/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Erwerb und Besitz einerseits und

    Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines solchen Herrschaftsverhältnisses liegen noch kein Erwerb oder Besitz vor, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt (vgl. BGH in StV 1992, 66 -Leitsatz-; BayObLG in NStZ 1990, 395 und StV 1988, 206 ; OLG Nürnberg in StraFo 2006, 122 ; OLG München in NStZ 2006, 579 ; Körner, a.a.O., Rdn. 1394; Weber, a.a.O., § 29 Rdn. 596, 835).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 23.12.1999 - 3 StR 498/99

    Vorläufige Einstellung eines Teils des Verfahrens

    Da nähere Feststellungen zu Art und Qualität des Stoffes fehlen, die Bezeichnung "Speed" jedoch mehrdeutig ist (vgl. BGH, Beschl. vom 27. Juni 1991 - 4 StR 244/91) und ohne Angaben zu Art und Qualität des Stoffes weder die Anwendbarkeit des Betäubungsmittelgesetzes noch das Vorliegen einer nicht geringen Menge überprüfbar ist, wäre insoweit eine Teilaufhebung und Zurückverweisung erforderlich.
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