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   BGH, 13.07.2000 - 4 StR 246/00   

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https://dejure.org/2000,3957
BGH, 13.07.2000 - 4 StR 246/00 (https://dejure.org/2000,3957)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - 4 StR 246/00 (https://dejure.org/2000,3957)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 4 StR 246/00 (https://dejure.org/2000,3957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßregelanordnung - Unterbringung - Sicherungsverwahrung - Hang - Persönlichkeitsstruktur - Tateinheit - Schwerer Raub - Schwere räuberische Erpressung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    "Hang" im Sinn des § 66 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 4 StR 246/00
    Der Tatrichter mußte bei pflichtgemäßer Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens insbesondere erwägen, welche Wirkung der Vollzug der langjährigen Freiheitsstrafe auf den jetzt 28jährigen Angeklagten haben wird und ob die Sicherungsverwahrung unter diesen Umständen - auch in Ansehung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) - unerläßlich ist (BGH NStZ 1996, 331, 332).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 4 StR 246/00
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (std. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8 m.w.N.; näher zum Hangbegriff in der Rechtsprechung Kinzig NStZ 1998, 14).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Es hat ersichtlich angenommen, daß der Hang (i.S.v. § 66 StGB) zu erheblichen Straftaten (vgl. BGH NStZ 2000, 587 und 1999, 502) hier ausschließlich auf der "Erkrankung" (dem Zustand) des Angeklagten i.S.v. § 63 StGB beruht.
  • BGH, 13.09.2005 - 3 StR 276/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine hinreichend konkrete Aussicht

    Diese vom Landgericht getroffene negative Prognoseentscheidung, bei der es einen vom Revisionsgericht zu beachtenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraum hatte (vgl. BGH NStZ 2000, 587, 589; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9 m. w. N.), bedurfte - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts - angesichts der sonstigen Urteilsfeststellungen keiner weitergehenden Begründung.
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