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BGH, 11.09.1997 - 4 StR 248/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall des Totschlags - Annahme der verminderten Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 84
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97
Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das …
Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 248/97
Einer besonderen Begründung, weshalb die brutale Tatausführung trotz Vorliegens des § 21 StGB strafschärfend gewertet wird, bedurfte es unter diesen Umständen nicht; ihr Fehlen in den Urteilsgründen rechtfertigt jedenfalls nicht die Besorgnis, das Landgericht habe den Umstand, daß die Schuldfähigkeit des Täters erheblich vermindert war, bei der Bewertung dieses Strafschärfungsgrundes nicht bedacht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 118/97). - BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86
Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in …
Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 248/97
Daß sein geistig-seelischer Zustand die Wahl des Strafrahmens und die Festsetzung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität Raum bleibt (BGH NStZ 1987, 321 f.; 453).
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Da zudem die Art der Tatausführung, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Täters beruht, diesem nicht uneingeschränkt angelastet werden darf (BGH NStZ 1997, 592, 593; 1998, 84, 85;… Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 6;… § 46 Rdn. 19 und 22), bestehen auch gegen die strafschärfende Berücksichtigung der "brutale(n) Vorgehensweise" im Fall II. 2. b) rechtliche Bedenken (vgl. hierzu auch BGH StV 1998, 76;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13;… Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 36). - LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
- LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im …
Auch bei dieser nochmaligen Betrachtung geben jedoch die strafmildernden Gesichtspunkte der Tat ihr kennzeichnendes, die strafschärfenden Umstände deutlich zurückdrängendes Gepräge nicht, wobei die Kammer mitbedenkt, dass der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsgutes und die in § 213 StGB außerordentlich milde beurteilte Vernichtung menschlichen Lebens es gebieten, die Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles nicht zu niedrig anzusetzen (vgl. BGH in NStZ 1998, 84 f.; 191 f.). - BGH, 27.09.2017 - 4 StR 394/17
Strafzumessung beim minder schweren Fall des Totschlags; Verwerfung der Revision …
Soweit die Strafkammer bei der Erörterung eines minder schweren Falls gemäß § 213 2. Alt. StGB unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1997 (4 StR 248/97, NStZ 1998, 84, 85) einen zu dieser Vorschrift in der Fassung vor dem 1. April 1998 entwickelten Bewertungsgrundsatz herangezogen hat, der nach der deutlichen Anhebung des Strafrahmens durch das 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26. Januar 1998 (vgl. BGBl. I 164) nicht mehr uneingeschränkt anwendbar ist, vermag der Senat auszuschließen, dass die Bemessung der erkannten Strafe hierauf beruht.