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   BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88   

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https://dejure.org/1988,3194
BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88 (https://dejure.org/1988,3194)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1988 - 4 StR 25/88 (https://dejure.org/1988,3194)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88 (https://dejure.org/1988,3194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88
    Es ist nämlich unklar, ob er sich bewußt war, daß schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne der genannten Vorschrift haben kann (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Diese Bewertung aufgrund einer Abwägung der bedeutsamen Umstände, insbesondere auch des Geständnisses des nicht vorbestraften Angeklagten, dessen Lebensverhältnisse sich stabilisiert haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8), wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer vorzunehmen haben.
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte

    Dies lässt bereits besorgen, dass das Landgericht von einem zu engen Anwendungsbereich des § 56 Abs. 2 StGB ausgegangen ist und sich nicht bewusst war, dass schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift haben kann (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7).
  • BGH, 13.10.2015 - 1 StR 416/15

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung (besondere

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es, dass Umstände, die bei ihrer Einzelbewertung nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2; BGH, Beschluss vom 1. September 1989 - 2 StR 387/89, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 9).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 389/03

    Strafzumessung (sexuelle Nötigung: intime Beziehung zum Opfer, ambivalentes

    Das Urteil läßt nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend vorgenommen und bedacht hat, daß auch das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Strafmilderungsgründe zu der Annahme besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift führen kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99

    Merkmal der "besonderen Umstände" i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

    Denn bereits ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe kann die Bedeutung besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB haben (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2, 4; Tröndle § 56 Rdn. 9 d m.W.N.).
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Die Begründung ist jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als sie die Besorgnis erweckt, die Strafkammer habe bei ihrer Gesamtwürdigung von Tat und Täter verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1981, 337; BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88).
  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Relativierung der Bedeutung eines Geständnisses

    Bei der gebotenen Gesamtschau sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7 und StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 157 ff.; Fischer § 56 Rn. 20, 22 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig StGB 28. Aufl. § 56 Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Zu den Milderungsgründen kann auch der Umstand gehören, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92

    Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine

    Zudem hat das Landgericht hier die gebotene Gesamtwürdigung nicht vorgenommen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 88/99

    Strafaussetzung zur Bewährung

    Der Senat kann nicht ausschließen, daß sie - rechtsfehlerhaft - in die gebotene Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4) nicht einbezogen wurden.
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei

  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der

  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 593/93

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen über einem Jahr -

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 151/92

    Einbeziehung eingetretenen Stabilisierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten

  • BGH, 06.06.1989 - 4 StR 261/89

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer, eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88

    Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision

  • BGH, 22.03.1993 - 5 StR 120/93

    Fehlende Auseinandersetzung hinsichtlich der Möglichkeit einer Strafaussetzung

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