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   BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92   

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https://dejure.org/1992,6170
BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92 (https://dejure.org/1992,6170)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1992 - 4 StR 250/92 (https://dejure.org/1992,6170)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92 (https://dejure.org/1992,6170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verteidigung eines Angeklagten durch einen Rechtsreferendar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 98/72

    Fortsetzung der Hauptverhandlung nach § 231 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92
    Die Feststellung der Vorstrafen ist grundsätzlich ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (BGH NJW 1972, 2006).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Denn § 338 StPO ist nicht anwendbar, wenn das Beruhen des Urteils auf dem Mangel denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92, BGHR StPO, § 338, Beruhen 1; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 338 Rn. 2; KK-Kuckein, StPO 6. Aufl. § 338 Rn. 5; Graf-Wiedner, StPO § 338 Rn. 4, jew. mwN).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Jedenfalls kann unter den hier gegebenen Umständen ausnahmsweise jegliches Beruhen des Urteils auf der bloßen Abwesenheit des Angeklagten während der Entscheidung über die Vereidigung und Entlassung des Zeugen denkgesetzlich ausgeschlossen werden (vgl. BGHR StPO § 338 Beruhen 1 und StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Besetzungsrüge 6; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 338 Rdn. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Daraus folgt, daß es den Bestand des angefochtenen Urteils insgesamt nicht berührt, wenn ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das gesamte Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; BGHSt 33, 99, 100; vgl. auch Hanack aaO.).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist ein Einfluß des Verfahrensfehlers insoweit ausgeschlossen (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1), weil sich die Beweisaufnahme durch die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder bei der Vernehmung der Zeugin J. darauf nicht bezog.
  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01

    Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen

    Ein Ausnahmefall, bei dem ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Angeklagten denkgesetzlich ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR StPO § 338 Beruhen 1; BGH, Beschl. vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00), liegt hier auch unter Berücksichtigung der Beweiskonstellation nicht vor.
  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07

    Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund;

    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; Beschl. vom 31. Januar 2001 - 3 StR 528/00).
  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00

    Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Absoluter Revisionsgrund und

    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12

    Denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der

    Der Bestand des Urteils wird hiervon jedenfalls nicht berührt, weil ein Einfluss des etwaigen Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95; BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92).
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 29/21

    Revision im Strafsachen: Anforderungen an die Erhebung von Verfahrensrügen;

    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hin, dass ein Einfluss des behaupteten Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Angeklagten denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92, BGHR StPO § 338 Beruhen 1; KK-Gericke, StPO, 8. Aufl., § 338 Rn. 5), da in dem die Abwesenheit des Beschwerdeführers betreffenden kurzen Fortsetzungstermin lediglich die - für seine Verurteilung nicht weiter relevanten - Vorstrafen der Mitangeklagten erörtert worden sind.
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