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   BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14   

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https://dejure.org/2014,28275
BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14 (https://dejure.org/2014,28275)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2014 - 4 StR 251/14 (https://dejure.org/2014,28275)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2014 - 4 StR 251/14 (https://dejure.org/2014,28275)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert; absichtlich verursachte Verkehrsunfälle)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b StGB
    Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Urteilsfeststellungen zum konkreten Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Gefährdung der Individualrechtsgüter durch das Fehlverhalten eines Täters i.R.e. Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (hier: wegen fingierter Verkehrsunfälle)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Urteilsfeststellungen zum konkreten Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Gefährdung der Individualrechtsgüter durch das Fehlverhalten eines Täters i.R.e. Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (hier: wegen fingierter Verkehrsunfälle)

  • rechtsportal.de

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 1 -3
    Konkrete Gefährdung der Individualrechtsgüter durch das Fehlverhalten eines Täters i.R.e. Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (hier: wegen fingierter Verkehrsunfälle)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Annahme eines vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensermittlung bei gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - und seine Vollendung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfordert Feststellungen zu den konkret eingetretenen Fremdschäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 278
  • NZV 2015, 308
  • StV 2016, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 125/99

    Übertragungsfehler; Tilgungsreife; Strafschärfung wegen einschlägiger

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14
    Der Senat bemerkt insoweit lediglich ergänzend, dass in der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorverurteilung vom 26. November 1998 hinsichtlich des Angeklagten Mo. O. entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kein Verstoß gegen § 46 Abs. 1 Nr. 4 BZRG liegt: Gemäß § 46 Abs. 3 BZRG verlängert sich die Frist von 15 Jahren um die Dauer der durch das damalige Urteil des Landgerichts Essen verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 1999 - 4 StR 125/99, BGHR BZRG § 46 Abs. 1 Tilgungsfrist 2).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701 und vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14
    Daraus sowie aus den Feststellungen zum jeweiligen Unfallhergang folgert das Landgericht, in den betreffenden Fällen seien schon deshalb fremde Sachen von bedeutendem Wert, nämlich in der vom Senat in ständiger Rechtsprechung angenommenen Mindesthöhe von 750, 00 EUR (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5) gefährdet worden, weil es im Zuge der jeweiligen Vorfälle tatsächlich zu Kollisionen zwischen den beteiligten Kraftfahrzeugen gekommen sei.
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701 und vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701 und vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder

    b) Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Ernemann in SSW-StGB, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 16).
  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Verdichtung zur konkreten Gefahr;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne dieser Vorschrift erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278).
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