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BGH, 22.09.2005 - 4 StR 252/05 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 01.03.2007 - 1 Ws 35/07 Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung, ob ein Zeuge in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann, und statt dessen die Verlesung seiner Vernehmung i.S.d. § 251 Abs. 1 StPO in Betracht kommt, erfordert eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung nach § 244 Abs. 2 StPO (BGH, NStZ 1984, 179; OLG München, Beschluss vom 18.01.2006, Az.: 4 StR 252/05 bei juris).