Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28637
BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19 (https://dejure.org/2019,28637)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2019 - 4 StR 255/19 (https://dejure.org/2019,28637)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2019 - 4 StR 255/19 (https://dejure.org/2019,28637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Bedingter Tötungsvorsatz bei einem Wechsel auf die Gegenfahrbahn

  • beck-blog

    Kein Tötungsvorsatz bei bewusstem Fahren in die Gegenfahrbahn hinein?

  • IWW

    § 63 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 240 StGB, §§ 212, 22, 23 Abs. 1, § 52 StGB, § 315b Abs. 1 StGB, §§ 69, 69a Abs. 1, § 71 Abs. 2 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Zufahren eines Beschuldigten mit seinem Pkw auf der Fahrspur des entgegenkommenden Fahrzeugs; Anordnung der Unterbringung des wahnhaften Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Bedingter Tötungsvorsatz im Straßenverkehr bei einem Wechsel auf die Gegenfahrbahn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Zufahren eines Beschuldigten mit seinem Pkw auf der Fahrspur des entgegenkommenden Fahrzeugs; Anordnung der Unterbringung des wahnhaften Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zufahren auf einen anderen und bedingter Tötungsvorsatz im Straßenverkehr, Eigengefährdung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 343
  • NStZ-RR 2019, 355
  • NZV 2020, 303
  • StV 2020, 106 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Dabei ist es regelmäßig erforderlich, dass sich der Tatrichter auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 461 f. mwN).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Soweit der Geschädigte angegeben hat, dass der Beschuldigte ihm "kurz vor dem Zusammenstoß' ausgewichen sei, reicht dies ohne nähere tatrichterliche Würdigung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f.) für den Beleg eines "Beinaheunfalls' nicht aus.
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, ist zudem zu beachten, dass eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen kann, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, NJW 2018, 1621 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615, 616 mwN).
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14

    Anforderungen an das Willensmoment beim Vorsatz im Fall einer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19
    Soweit der Täter aufgrund seines Zustands Umstände verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte, wird die Annahme eines (natürlichen) Vorsatzes mit Rücksicht auf den Schutzzweck des § 63 StGB davon nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14 mwN).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, zwar zu beachten, dass eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen kann, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NStZ 2020, 602, 605; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; Beschluss vom 6. August 2019 - 4 StR 255/19, NStZ-RR 2019, 343, 344).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Beide Elemente sind umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 4 StR 255/19 -, Rn. 8, juris).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21 = Blutalkohol 58, 328 [2021] = StV 2022, 26 = ZfSch 2021, 706 = BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 2 = BGHR StGB § 315c Gefahr 2; 08.06.2021 - 4 StR 68/21 = NStZ-RR 2021, 251 = VRS 140, 258 [2021] = VRS 140, Nr. 52; 17.02.2021 - 4 StR 528/20 = NStZ-RR 2021, 187; 06.08.2019 - 4 StR 255/19 = NStZ-RR 2019, 343 = VRS 137, 1 [2019] = VRS 137, Nr. 1 = NZV 2020, 303; 20.03.2019 - 4 StR 517/18 = VerkMitt 2019, Nr. 5 = NStZ 2020, 225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht