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   BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63   

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https://dejure.org/1963,2061
BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63 (https://dejure.org/1963,2061)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1963 - 4 StR 258/63 (https://dejure.org/1963,2061)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1963 - 4 StR 258/63 (https://dejure.org/1963,2061)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Lehre von der objektiven Zurechnung und ihre Anwendung - Teil 1 (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZJS 2008, 488)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    Auszug aus BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63
    Die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens kann erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einsetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg führt (BGH VRS 23, 369, 370; 24, 124, 126; OLG Stuttgart NJW 1959, 351).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63
    Dem Urteil ist daher nicht zu entnehmen, ob das Landgericht beachtet hat, daß ein verkehrswidriges Verhalten nur dann als ursächlich für einen schädlichen Erfolg angenommen werden darf, wenn sicher ist, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre (vgl. BGHSt 11, 1), und daß es für die Verurteilung eines Angeklagten nicht genügt, daß sich die Möglichkeit einer äußeren Mitwirkung beim Zustandekommen eines Unfalls nicht ausschließen läßt (BGH VRS 21, 341).
  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

    Auszug aus BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63
    Zutreffend führt die Strafkammer aus, der Kraftfahrer brauche sich grundsätzlich nur darauf einzurichten, daß Fußgänger hinter einem am Fahrbahnrand haltenden Omnibus einige Schritte unachtsam zu weit in die Fahrbahn treten, um sich einen Überblick über den Verkehr zu verschaffen (BGHSt 13, 169).
  • BGH, 30.09.1959 - 4 StR 324/59

    Kraftfahrer - Pflichtgemäße Aufmerksamkeit - Haltender Omnibus - Hervortretende

    Auszug aus BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63
    Unter diesen Umständen muß er sogar vorübergehend anhalten oder wenigstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren (BGH VRS 17, 446).
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63
    Dem Urteil ist daher nicht zu entnehmen, ob das Landgericht beachtet hat, daß ein verkehrswidriges Verhalten nur dann als ursächlich für einen schädlichen Erfolg angenommen werden darf, wenn sicher ist, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre (vgl. BGHSt 11, 1), und daß es für die Verurteilung eines Angeklagten nicht genügt, daß sich die Möglichkeit einer äußeren Mitwirkung beim Zustandekommen eines Unfalls nicht ausschließen läßt (BGH VRS 21, 341).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    b) Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, daß eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (vgl. Senatsurteile vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - aaO; vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 239 = BGHSt 7, 118, 124; BGH, Urteil vom 26. Juli 1963 - 4 StR 258/63 - VRS 25, 262, 263 f.; BGHSt 24, 31, 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 683/77 - VRS 54, 436, 437; BGHSt 33, 61, 63 ff.; OLG Celle VRS 63, 72, 73; OLG Köln VRS 70, 373, 374 f.; OLG Frankfurt JR 1994, 77, 78 m. Anm. Lange; OLG Düsseldorf VRS 88, 268 f.; OLG Köln VersR 2001, 1577, 1578; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).
  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (BGH VRS 20, 129, 131; 23, 369, 370; 24, 124, 126; 25, 262).
  • KG, 05.03.1987 - 22 U 4399/86

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einer Bushaltestelle

    (a) »Zwar muß nach gefestigter Rechtspr. der Kraftfahrer, der an einem in der Gegenrichtung stehenden Linienbus vorbeifährt, mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter dem Bus Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren und sich deshalb einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen wollen, unvorsichtig einige Schritte weit auf die Fahrbahn treten (vgl. z. B. BGHSt 13, 169, 174; BGH VRS 25, 262; BGH NJW 1968, 1532 ; BGH VersR 1972, 951, 952; OLG Hamm VRS 47, 222; OLG Köln VRS 64, 434).
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