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   BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86   

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https://dejure.org/1986,3646
BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86 (https://dejure.org/1986,3646)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1986 - 4 StR 26/86 (https://dejure.org/1986,3646)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86 (https://dejure.org/1986,3646)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86
    Deshalb ist Tateinheit, nicht Tatmehrheit gegeben, wenn durch dieselbe Nötigungshandlung mehrere Beischlafshandlungen (BGH bei Holtz MDR 1981, 99) oder Beischlafshandlungen und sonstige sexuelle Handlungen (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85) oder sexuelle Handlungen und die Hergabe von Geld (BGH, Beschluß vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77) erzwungen werden.

    Deshalb verzahnt das Nötigungsmittel alle Tatbestandsverwirklichungen in der Weise, daß nicht von drei Taten, sondern von einer tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85).

  • BGH, 30.11.1977 - 3 StR 447/77

    Tateinheit zwischen schwerer räuberischer Erpressung und sexueller Nötigung bei

    Auszug aus BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86
    Deshalb ist Tateinheit, nicht Tatmehrheit gegeben, wenn durch dieselbe Nötigungshandlung mehrere Beischlafshandlungen (BGH bei Holtz MDR 1981, 99) oder Beischlafshandlungen und sonstige sexuelle Handlungen (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85) oder sexuelle Handlungen und die Hergabe von Geld (BGH, Beschluß vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77) erzwungen werden.
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86
    Deshalb ist Tateinheit, nicht Tatmehrheit gegeben, wenn durch dieselbe Nötigungshandlung mehrere Beischlafshandlungen (BGH bei Holtz MDR 1981, 99) oder Beischlafshandlungen und sonstige sexuelle Handlungen (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85) oder sexuelle Handlungen und die Hergabe von Geld (BGH, Beschluß vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77) erzwungen werden.
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

    Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Bei einer solchen Sachverhaltsgestaltung stehen aber aufgrund des Zweifelssatzes sämtliche vom Angeklagten begangenen Straftaten in Tateinheit zueinander (BGH NStZ 1985, 546; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86).
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