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   BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99   

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https://dejure.org/1999,6641
BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99 (https://dejure.org/1999,6641)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4 StR 261/99 (https://dejure.org/1999,6641)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4 StR 261/99 (https://dejure.org/1999,6641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 224 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 52 StGB;
    Versuch; Mord; Gefährliche Körperverletzung; Rücktritt; Tateinheit; Verdeckungsmord;

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord - Gefährliche Köperverletzung - Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Einheitsjugendstrafe - Revision - "Mundtot machen eines Zeugen" - Dreiaktiges Tatgeschehen - Rücktritt der Körperverletzung hinter der versuchten Tötung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1
    Handlungseinheit bei Tötungsversuchen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
    Bei Annahme einer Tat tritt die verwirklichte gefährliche Körperverletzung nicht hinter der Verurteilung wegen versuchter Tötung zurück (vgl. BGH NJW 1999, 69).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
    Die nunmehr entscheidende Jugendkammer wird - falls ein Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt ausscheidet - die Ausführungen des Generalbundesanwalts zur subjektiven Tatseite einer Verurteilung, wegen versuchten (Verdeckungs-) Mordes zu beachten haben (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 1, 3; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9 bis 9b, 11 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
    Zur Bildung einer Einheitsjugendstrafe sind dann, wenn - wie hier - in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu bezeichnen (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 2 StR 499/96).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
    Die nunmehr entscheidende Jugendkammer wird - falls ein Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt ausscheidet - die Ausführungen des Generalbundesanwalts zur subjektiven Tatseite einer Verurteilung, wegen versuchten (Verdeckungs-) Mordes zu beachten haben (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 1, 3; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9 bis 9b, 11 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1996 - 2 StR 499/96

    Erfordernis der Einbeziehung sämtlicher Entscheidungen bei der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
    Zur Bildung einer Einheitsjugendstrafe sind dann, wenn - wie hier - in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen war, beide Entscheidungen einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu bezeichnen (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 2 StR 499/96).
  • BGH, 17.06.1998 - 3 StR 118/98

    Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
    Zum einen hat das Landgericht nicht erörtert, ob das dreiaktige Tatgeschehen bei natürlicher Betrachtungsweise als Handlungseinheit und damit als nur eine Tat im Rechtssinne anzusehen ist (vgl. BGHSt 35, 3105, 306; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1984, 214, 215; 1998, 621, 622).
  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
    Zum einen hat das Landgericht nicht erörtert, ob das dreiaktige Tatgeschehen bei natürlicher Betrachtungsweise als Handlungseinheit und damit als nur eine Tat im Rechtssinne anzusehen ist (vgl. BGHSt 35, 3105, 306; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1984, 214, 215; 1998, 621, 622).
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