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   BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22   

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BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22 (https://dejure.org/2022,39822)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - 4 StR 263/22 (https://dejure.org/2022,39822)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2022 - 4 StR 263/22 (https://dejure.org/2022,39822)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO; § 74 StGB
    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen, hinreichend deutlich zu beweisender Vorgang; Auslandszeugen: Aufklärungspflicht des Gerichts, Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles, Gesamtabwägung, Bemessung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 55 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 3 StGB, § 75 Abs. 1 StGB, § 40 StGB, § 12 Abs. 1 ErbbauRG, § 40a StGB, § 11 Abs. 1 ErbbauRG, § 74f Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Handeltreiben und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafverfahren: Hinreichende Bestimmtheit eines Beweisantrags; Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Handeltreiben und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Handeltreiben und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Vernehmung eines Auslandszeugen - Beweisantrag zur Erforschung der Wahrheit?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung eines Erbbaurechts - Das Erbbaurecht als Tatmittel in einem "Plantagenfall”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 371
  • StV 2023, 438
  • StV 2023, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.02.2022 - 4 StR 392/20

    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Dabei kommt der Aussage ein besonderes Gewicht zu, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Kommt es unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; vgl. näher Thörnich, Der Auslandszeuge im Strafprozess, 2020, S. 547 ff.).

    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13; Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    bb) In dem für die Ablehnung eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrags erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 Satz 1 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen schließlich so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen, und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Dabei kommt der Aussage ein besonderes Gewicht zu, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Kommt es unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; vgl. näher Thörnich, Der Auslandszeuge im Strafprozess, 2020, S. 547 ff.).

    bb) In dem für die Ablehnung eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrags erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 Satz 1 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen schließlich so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen, und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Dabei kommt der Aussage ein besonderes Gewicht zu, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Kommt es unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; vgl. näher Thörnich, Der Auslandszeuge im Strafprozess, 2020, S. 547 ff.).

    bb) In dem für die Ablehnung eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrags erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 Satz 1 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen schließlich so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen, und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72

    Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum - Vergehen gegen das

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass jedenfalls solche dinglichen Rechte, die an der zur Tatbegehung (körperlich) verwendeten Sache bestehen und dabei dem Volleigentum (§ 903 BGB) rechtlich angenähert sind, statt der Sache als Tatobjekte eingezogen werden können (vgl. zum Anwartschaftsrechts an einer beweglichen Sache BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11 f. (zu § 40 StGB aF); Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11; zum Miteigentumsanteil BGH, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 StR 731/90, …

    Es wäre daher auch wertungsmäßig nicht einzusehen, einen Erbbauberechtigten gegenüber einem dieselbe Sache für eine Straftat gebrauchenden Volleigentümer zu privilegieren, indem jenem sein Recht belassen, es diesem aber entzogen würde (so - zum Anwartschaftsrecht - bereits BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 12).

  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Denn als Gegenstände im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB können außer Sachen, deren Einziehung Volleigentum des Täters oder Teilnehmers an ihnen voraussetzt (vgl. § 74 Abs. 3 StGB: "gehören"; bereits zu § 40 Abs. 2 Nr. 1 aF BGH, Beschluss vom 28. September 1971 - 1 StR 261/71, BGHSt 24, 222, 225; vgl. auch Lohse in LK-StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 31 ff. mwN, auch zur Gegenauffassung), auch Rechte eingezogen werden, wie sich aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschrift (vgl. § 74 Abs. 3 StGB: "zustehen", § 75 Abs. 1 StGB) und ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. BT-Drucks. V/1319, S. 53 zu § 40 StGB aF; ausführlich Lohse in LK-StGB, 13. Aufl., vor § 73 Rn. 4 ff.) ergibt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21).

    aa) Der diesem Ergebnis entgegenstehenden Auffassung, Tatobjekt sei bei tatsächlichem Einsatz einer Sache allein diese selbst und nicht ein an ihr bestehendes Recht (vgl. in diesem Sinn zum Anwartschaftsrecht Meyer, JR 1972, 385, 386 (krit. Anm. zu BGH, Beschluss vom 28. September 1971 - 1 StR 261/71, BGHSt 24, 222); Saliger in NK-StGB, 5. Aufl., § 74 Rn. 25) - hier also außer dem rechtlich unselbständigen Gebäude allenfalls noch das Grundstück, welches aber im Eigentum eines tatunbeteiligten Dritten steht (§ 74 Abs. 3 StGB) ?, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13; Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Auch hierbei handelt es sich aber um Gesichtspunkte, die nicht isoliert gewürdigt werden dürfen, sondern lediglich im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung finden können, wobei der Bedeutung und dem Beweiswert des Zeugenbeweises vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme der zeitliche und organisatorische Aufwand einer Aufklärungsmaßnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens gegenüberzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NStZ 2002, 653, 654 mwN; zur erforderlichen Gesamtwürdigung auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, NStZ 2014, 469, 471; zur Abwägung bei besonderer Beweislage auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Kommt es unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; vgl. näher Thörnich, Der Auslandszeuge im Strafprozess, 2020, S. 547 ff.).

    bb) In dem für die Ablehnung eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrags erforderlichen Gerichtsbeschluss (§ 244 Abs. 6 Satz 1 StPO) müssen die maßgeblichen Erwägungen schließlich so umfassend dargelegt werden, dass es dem Antragsteller möglich wird, seine Verteidigung auf die neue Verfahrenslage einzustellen, und das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die Antragsablehnung auf einer rational nachvollziehbaren, die wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles erkennbar berücksichtigenden Argumentation beruht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13; Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Auch hierbei handelt es sich aber um Gesichtspunkte, die nicht isoliert gewürdigt werden dürfen, sondern lediglich im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung finden können, wobei der Bedeutung und dem Beweiswert des Zeugenbeweises vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme der zeitliche und organisatorische Aufwand einer Aufklärungsmaßnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens gegenüberzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NStZ 2002, 653, 654 mwN; zur erforderlichen Gesamtwürdigung auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, NStZ 2014, 469, 471; zur Abwägung bei besonderer Beweislage auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).

  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90

    Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass jedenfalls solche dinglichen Rechte, die an der zur Tatbegehung (körperlich) verwendeten Sache bestehen und dabei dem Volleigentum (§ 903 BGB) rechtlich angenähert sind, statt der Sache als Tatobjekte eingezogen werden können (vgl. zum Anwartschaftsrechts an einer beweglichen Sache BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11 f. (zu § 40 StGB aF); Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11; zum Miteigentumsanteil BGH, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 StR 731/90, …
  • OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22
    4 St 10/91">NStZ 1991, 496; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 1973 - 1 Ws 177/73, NJW 1974, 709, 711 (zu § 40a StGB aF)).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 362/04

    Einziehung (Tatmittel)

  • OLG Köln, 16.09.2005 - 2 Ws 336/05

    Unzulässige Einziehung eines Grundstücks als Tatmittel

  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 374/06

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

  • BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20

    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 48/21

    Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 67/18

    Berichtigungsantrag - Keine isolierte Löschung eines Vorkaufsrechts am

  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07

    Unzulässige Revision (isolierte unzulässige Verfahrensrüge;

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02

    Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Versuch - Einziehung

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 451/09

    Zurückweisung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; Begründung);

  • BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07

    Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Dagegen wird die Vernehmung des Auslandszeugen umso eher notwendig sein, je ungesicherter das bisherige Beweisergebnis erscheint, je größer die Unwägbarkeiten sind und je mehr Zweifel an dem Wert der bisher erhobenen Beweise überwunden werden müssen; dies gilt vor allem dann, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, StV 2018, 780 Rn. 5 ff. mwN; vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20, NStZ 2022, 634, 635 f.; vom 24. November 2022 - 4 StR 263/22, juris Rn. 15 ff.; zum Ganzen auch KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 212 f.; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 352 ff.).
  • BGH, 05.03.2024 - 3 StR 389/23
    Sollte das neue Tatgericht wiederum auf die Einziehung der gesicherten Rechtsposition der Einziehungsbeteiligten erkennen, wird es - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei der Formulierung der Beschlussformel zu beachten haben, dass als Gegenstand der Einziehung das Anwartschaftsrecht und nicht die - lediglich der grundbuchmäßigen Sicherung dienende - Vormerkung zu bezeichnen sein wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - 4 StR 263/22, juris Rn. 30 [zum Erbbaurecht an einem Grundstück]; Urteile vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11; vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11 [jeweils Anwartschaftsrechte an Kraftfahrzeugen betreffend]; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 32, jeweils mwN).
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