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   BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11   

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https://dejure.org/2011,9408
BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11 (https://dejure.org/2011,9408)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - 4 StR 266/11 (https://dejure.org/2011,9408)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11 (https://dejure.org/2011,9408)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Fahrendes Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug

  • verkehrslexikon.de

    Zu den nötigen Feststellungen für die Annahme eines Kfz als gefährliches Werkzeug bei einer Körperverletzung - unmittelbare Verletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mittels eines Kraftfahrzeugs bei Zuziehung einer Körperverletzung durch Sturz auf den Asphalt

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Fahrendes Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Fahrendes Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Körperverletzung mittels eines Kraftfahrzeugs bei Zuziehung einer Körperverletzung durch Sturz auf den Asphalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.01.2010 - 4 StR 478/09

    Bemessung der Einsatzstrafe (Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr);

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11
    Zum einen lässt sich den Urteilsgründen auch insoweit nicht entnehmen, dass die Verletzungen des Geschädigten "mittels" der Tathandlung und nicht erst durch dessen Abspringen vom Fahrzeug verursacht worden sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34, 35, und vom 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 224 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.2008 - 4 StR 220/08

    Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht (analoge Anwendung des § 354

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11
    Soweit er sich diese - was unklar bleibt - bei dem Sturz auf den Asphalt zugezogen hat, wäre der Körperverletzungserfolg nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs eingetreten (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405 und vom 10. Juli 2008 - 4 StR 220/08).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11
    Soweit er sich diese - was unklar bleibt - bei dem Sturz auf den Asphalt zugezogen hat, wäre der Körperverletzungserfolg nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs eingetreten (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405 und vom 10. Juli 2008 - 4 StR 220/08).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11
    Zum einen lässt sich den Urteilsgründen auch insoweit nicht entnehmen, dass die Verletzungen des Geschädigten "mittels" der Tathandlung und nicht erst durch dessen Abspringen vom Fahrzeug verursacht worden sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34, 35, und vom 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 224 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    a) Eine Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer sein Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Das Landgericht hat zwar zutreffend erkannt, dass danach erst durch den Sturz des Nebenklägers verursachte Verletzungen den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht erfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

    a) Eine Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirken des gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5).
  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 200/14

    Zufahren auf einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw: Vorsatz der

    Einen auf die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung in der Variante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gerichteten Vorsatz hat, wer eine andere Person durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB misshandeln oder an der Gesundheit beschädigen will oder dies zumindest billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, Rn. 24; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Dass durch die Einwirkung des gefährlichen Werkzeugs ein Kausalverlauf ausgelöst wird, der nur mittelbar zur Körperverletzung führt, genügt nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss 4 StR 266/11 vom 30.06.2011; KG NStZ 2012, 326 [Verletzung durch Sturz infolge Schlags mit einem gefährlichen Werkzeug]; Fischer aaO Rn 7a mwN).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB allein darauf nicht gestützt werden kann (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Eine gefährliche Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 Rn. 10, StV 2013, 438 f.; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11 Tz. 5).

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen, die nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind, können für sich allein die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht tragen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 Rn. 10 aaO; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11 Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2018 - 1 OLG 2 Ss 42/18

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriffs in

    Denn diese ist dann nicht mehr durch den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper bewirkt, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB auf solche Schäden nicht gestützt werden kann (BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - 4 StR 266/11, juris Rn. 5; kritisch zum Ausschluss unbeweglicher Gegenstände: Vogel, JA 2018, 744).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Schaffung einer konkreten

    Eine Körperverletzung "mittels einer Waffe' begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, StV 2013, 438 f., und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11).
  • LG Köln, 30.03.2020 - 111 Ks 3/16
    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 I Nr. 2 StGB (BGH, Beschluss v. 30.06.2011 - 4 StR 266/11, BeckRS 2011, 19236, dort Rn. 5; BGH, Beschluss v. 16.01.2007 - 4 StR 524/06, NZV 2007, 481).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 28/13

    Erörterungsmangel zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

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