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   BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87   

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https://dejure.org/1987,15664
BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87 (https://dejure.org/1987,15664)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1987 - 4 StR 266/87 (https://dejure.org/1987,15664)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 4 StR 266/87 (https://dejure.org/1987,15664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen einer nicht näher ausgeführten Verfahrensrüge - Anwendbarkeit eines minder schweren Falls nach § 213 StGB bei der Verhängung einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87
    Daher ist es auch bei, der Bemessung von Jugendstrafe von Bedeutung, ob sich die Tat, wäre sie nach Erwachsenenrecht zu beurteilen, als minder schwerer Fall (§ 213 StGB) darstellen würde (BGH NStZ 1982, 466; BGHR JGG § 18 1, 3 minder schwerer Fall 1 und 2).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87
    Eine Erörterung der 2. Alternative des § 213 StGB drängte sich hier schon deshalb auf, weil das Landgericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB ausgegangen ist und schon dieser Umstand Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein kann (stand. Rechtspr. - vgl. BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Der Senat kann daher offen lassen, ob auch nach der Heraufsetzung des Strafrahmens von § 213 StGB durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der bisher zur Berücksichtigung von § 213 StGB bei der Bemessung von Jugendstrafe ergangenen Rechtsprechung festzuhalten wäre (vgl. insoweit nur Senat, Urteil vom 15. November 1988 - 1 StR 545/88, NStZ 1989, 119 f.; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1987 - 4 StR 266/87; Beschluss vom 8. Oktober 24 25 26 27 1986 - 2 StR 394/86; Beschluss vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82, NStZ 1982, 466).
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