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   BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88   

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https://dejure.org/1988,4842
BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88 (https://dejure.org/1988,4842)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1988 - 4 StR 266/88 (https://dejure.org/1988,4842)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 4 StR 266/88 (https://dejure.org/1988,4842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung - Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts - Ob das Abstandnehmen des Täters von der Tatvollendung als freiwillig anzusehen ist, hängt von seiner subjektiven Vorstellung ab - Bedeutung der objektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 527
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die festgestellte objektive Sachlage sichere Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten gestattet (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die festgestellte objektive Sachlage sichere Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten gestattet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 4 StR 266/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Vielmehr lässt die - entgegen der Auffassung der Revision - rechtsfehlerfrei festgestellte objektive Sachlage, die insoweit von Bedeutung ist, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters gestattet (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7), nicht ohne Weiteres den Schluss zu, der Angeklagte habe den Mordversuch nach Abgabe des vierten Schusses als gescheitert angesehen.
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Für die Entscheidung ist die objektive Sachlage nur insoweit von Bedeutung, wie sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters gestattet (BGH StV 1988, 527).
  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch,

    Weder gestattet die bislang festgestellte objektive Sachlage einen sicheren Rückschluss auf die innere Einstellung des Angeklagten (hier etwa darauf, dass das nicht erörterte Geschehen für den maßgeblichen Rücktrittshorizont des Angeklagten ohne Bedeutung gewesen sein könnte), so dass ausnahmsweise von entsprechenden Erörterungen hätte abgesehen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 4 StR 266/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7), noch war eine Erörterung deswegen entbehrlich, weil die Strafkammer zu dieser Auseinandersetzung zwischen den Türstehern und dem Angeklagten bislang keine näheren Feststellungen zu treffen vermochte.
  • BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04

    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der

    Diesen ist jedoch zu entnehmen, daß ein strafbefreiender Rücktritt auch im Falle des Vorliegens eines unbeendeten Versuchs nicht in Betracht käme, da der Angeklagte jedenfalls nicht freiwillig von einer weiteren Tatausführung Abstand nahm (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die festgestellte objektive Sachlage sichere Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten gestattet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 4 StR 266/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21

    Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des

    Die festgestellte objektive Sachlage gestattet keine sicheren Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters, so dass auch nicht ausnahmsweise von entsprechenden Ausführungen hätte abgesehen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 4 StR 266/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94

    Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug -

    Ob er - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erhobenen Anklage vom 20. März 1991 - die Aussichtslosigkeit seines falschen Tatsachenvortrages erkannt hatte, bedurfte ebenso der Erörterung wie die andere naheliegende Möglichkeit, daß der Angeklagte sich zum Nachgeben entschloß, weil er sein Prozeßziel nicht mehr mit dem Mittel der Täuschung verfolgen wollte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7, 11, 12 und 14).
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