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   BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69   

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BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69 (https://dejure.org/1969,178)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1969 - 4 StR 268/69 (https://dejure.org/1969,178)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1969 - 4 StR 268/69 (https://dejure.org/1969,178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 249 StGB
    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

  • Wolters Kluwer

    "Gewalt gegen eine Person" i.S.v. §§ 249 ff StGB - Richterliche Ermessensausübung bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 249 ff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewalt bei Schusswaffe

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 126
  • NJW 1970, 61
  • MDR 1970, 62
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
    Der Angeklagte hat den Tod der Frau B durch die Gewalt verursacht, die das Mittel der Erpressung bildete (BGHSt 16, 316).

    Wenn dann durch die bei dem Raube angewandte oder wie hier (§ 255 i.V.m. § 251 StGB) durch die das Erpressungsmittel bildende (BGHSt 16, 316, 319) Gewalt der Erfolg, also der Tod der Frau B verursacht, d.h. nach den Feststellungen des Urteils fahrlässig (§ 56 StGB) herbeigeführt wurde, so ist der Tatbestand der §§ 255, 251 StGB, also der Tatbestand der räuberischen Erpressung mit Todesfolge, erfüllt.

  • RG, 15.03.1926 - II 86/26

    Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf

    Auszug aus BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
    Mit dieser Begründung hat die Rechtsprechung ständig die Abgabe von Schreckschüssen als Gewaltanwendung angesehen (RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; BGH GA 62, 145).

    Das war auch der Zweck des Vorgehens des Angeklagten, der durch das Vorhalten der durchgeladenen und entsicherten Waffe aus unmittelbarer Nähe Frau B zur Hergabe des Geldes veranlassen wollte und dazu dieses als lebensgefährdend erscheinende äußerst wirksame Zwangsmittel anwandte (vgl. RGSt 60, 157, 158).

  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
    In der Entscheidung BGHSt 19, 263, 265 hat der Senat die Auffassung gebilligt, daß in dem Heranfahren auf der Überholspur der Autobahn bis auf wenige Meter an einen Vorausfahrenden, um diesen zur Räumung der Überholspur zu zwingen, die Anwendung von Gewalt (und nicht nur eine gleichfalls in Betracht kommende Drohung) zu erblicken ist.
  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62

    Vermerk der Nichtvereidigung eines Zeugen in der Sitzungsniederschrift - Angabe

    Auszug aus BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
    Es handelte sich nicht nur um eine Bedrohung mit Gewalt, sondern schon um eine gegenwärtige Gewaltanwendung, weil das Verhalten des Angeklagten, das eine gewisse körperliche Kraftentfaltung zum Inhalt hatte, von Frau B schon als gegenwärtiges Übel (sinnlich) empfunden wurde, während die Gewaltanwendung bei der Drohung erst für die Zukunft befürchtet wird (RGSt 64, 113, 115 f; BGH VRS 22, 435 437, insoweit in BGHSt 17, 213 nicht abgedruckt).
  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
    Es handelte sich nicht nur um eine Bedrohung mit Gewalt, sondern schon um eine gegenwärtige Gewaltanwendung, weil das Verhalten des Angeklagten, das eine gewisse körperliche Kraftentfaltung zum Inhalt hatte, von Frau B schon als gegenwärtiges Übel (sinnlich) empfunden wurde, während die Gewaltanwendung bei der Drohung erst für die Zukunft befürchtet wird (RGSt 64, 113, 115 f; BGH VRS 22, 435 437, insoweit in BGHSt 17, 213 nicht abgedruckt).
  • RG, 20.09.1932 - I 844/32

    1. Zum Begriff des "Diebstahls" i. S. des § 252 StGB. 2. Kann "Gewalt gegen eine

    Auszug aus BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
    Mit dieser Begründung hat die Rechtsprechung ständig die Abgabe von Schreckschüssen als Gewaltanwendung angesehen (RGSt 60, 157, 158; 66, 353, 355; BGH GA 62, 145).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    d) Der 4. Strafsenat hat sich zuletzt 1969 in einer Entscheidung zur räuberischen Erpressung mit dem Gewaltbegriff befaßt (BGHSt 23, 126 ).

    Auf der dritten Stufe schließlich stellte der Bundesgerichtshof allgemein auf eine die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung beeinträchtigende Zwangswirkung ab (BGHSt 8, 102 - Massenstreik; 19, 263 - Bedrängen auf der Autobahn; vgl. auch BGHSt 23, 126 - Vorhalten einer Schußwaffe).

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Für die Annahme von Gewalt wurde nunmehr als entscheidend eine physische Zwangswirkung beim Opfer angesehen (vgl. BGHSt 1, 145 ; 8, 102 ; 23, 126 ).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Er hat sie dadurch mit Gewalt (vgl. BGHSt 23, 126, 127) zu einer Handlung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB genötigt.
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Denn sie belegen nicht, dass der Beschuldigte eine einer körperlichen Einwirkung gleichstehende Zwangswirkung auf die Geschädigte entfaltete (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1969 - 4 StR 268/69, BGHSt 23, 126, 127 (zu § 255 StGB); Beschluss vom 21. März 1991 - 1 StR 3/90, BGHSt 37, 350, 353).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Entsprechend heißt es in BGHSt 23, 126 [127], es genügen alle eine gewisse - nicht notwendige erhebliche - körperliche Kraftanwendung darstellenden Handlungen, die von der Person, gegen die sie gerichtet sind, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden.
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Dafür reicht es aus, daß ein psychisch determinierter Prozeß mit nur geringem körperlichen Kraftaufwand in Lauf gesetzt wird (BGHSt 23, 126, 127; BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71 mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 18.05.1979 - 2 Ws 203/79

    Gewaltbegriff; Psychisch wirkender Zwang

    Die Bedrohung mit einer Schußwaffe aus nächster Nähe ist deswegen als Gewaltanwendung gewertet worden (BGHSt 23, 126 ff.), weil der Täter damit unmittelbar auf die Sinne des Vergewaltigten einwirke, ihn hierdurch in einen Zustand starker seelischer Erregung versetze und so sein ganzes körperliches Befinden und damit auch die körperlichen Voraussetzungen der Freiheit seiner Willensbetätigung in hohem Maße beeinflusse (BGH a.a.O. S. 127).

    Wenn schon ein so geringer Aufwand an körperlicher Kraft wie das Vorhalten einer Schußwaffe mit dem Finger am Abzug (BGHSt 23, 126 ff.) oder das bloße Niedersetzen oder Stellen auf Straßenbahngleisen und das Verharren darauf als genügend angesehen wird, dann wird nicht mehr an Kraftentfaltung verlangt, als für jedes Handeln erforderlich ist (Schönke-Schröder a.a.O. Vorb. vor §§ 234 ff. Rdn. 7; LK a.a.O. § 240 Rdn. 20).

  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

    Eine "körperlich wirksame Zwangseinwirkung"" (BGH MDR 1981, 857 (858)), die es dem Opfer "unmöglich macht, sich körperlich so zu verhalten", wie es es will (BGHSt 19, 263 (265)), die als "auch körperlicher Zwang empfunden" wird (BGH MDR 1982, 157 (158); BGHSt 23, 126 (127)), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94

    Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 27. August 1969 - 4 StR 268/69 - zum Ausdruck gebracht hat, hat der Tatrichter bei der Entscheidung, ob er auf eine zeitige oder eine lebenslange Strafe erkennen will, sein pflichtgemäßes Ermessen walten zu lassen; er muß die äußeren und inneren Tatumstände unter Heranziehung sämtlicher hierfür maßgebenden Tatsachen gegeneinander abwägen.
  • OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85

    Bildung einer geschlossenen Menschenmauer durch Demonstranten zwecks

  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 179/88

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verletzung der Menschenwürde des

  • BGH, 10.10.1984 - 3 StR 390/84

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung - Verwirklichung des

  • LG Köln, 27.10.2016 - 24 O 131/16
  • OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
  • BGH, 08.02.1973 - 4 StR 636/72

    Strafbarkeit wegen versuchten Raubes und wegen Diebstahls - Anforderungen an die

  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73

    Schwerer Raub durch einen Überfall auf eine Poststelle - Drohung mit Gewalt oder

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