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   BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98   

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https://dejure.org/1998,6229
BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98 (https://dejure.org/1998,6229)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1998 - 4 StR 268/98 (https://dejure.org/1998,6229)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1998 - 4 StR 268/98 (https://dejure.org/1998,6229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen aufgrund falscher Bewertung der Konkurrenzen - Hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges als Voraussetzung einer Maßregelanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 177, § 249, § 253, § 64

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    Da der Angeklagte die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung und Drohung vorgenommen hat, besteht Tateinheit zwischen der versuchten räuberischen Erpressung, der sexuellen Nötigung, der vorsätzlichen Körperverletzung (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1993 - 4 StR 342/93) und der Vergewaltigung.
  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93

    Annahme von Tateinheit zwischen versuchter Vergewaltigung und Raub

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    Da der Angeklagte die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung und Drohung vorgenommen hat, besteht Tateinheit zwischen der versuchten räuberischen Erpressung, der sexuellen Nötigung, der vorsätzlichen Körperverletzung (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1993 - 4 StR 342/93) und der Vergewaltigung.
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfGE NStZ 1994, 578) genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint; vielmehr setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9).
  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfGE NStZ 1994, 578) genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint; vielmehr setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 StR 206/97

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei gelegentlichem oder

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    "drogenbedingter Hang zu Straftaten besteht", muß der neue Tatrichter aber die Möglichkeit haben, gegebenenfalls auch darüber erneut zu befinden, ob der vom Angeklagten ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB) schon allein durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt begegnet werden kann (vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 2).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    Die dieser Rüge zugrundeliegenden Verfahrensvorgänge geben jedoch Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßregel vorliegen, ebensowenig wie die rechtliche Beurteilung der Tat (vgl. BGHSt 43, 195, 204) [BGH 28.08.1997 - 4 StR 240/97] einer Vereinbarung zugänglich ist (BGH, Beschluß vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98).
  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 30/98

    Vorliegen eines schweren Falles der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    § 177 StGB i.d.F. des 33. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl I 1670) ist hier bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise nicht das mildere Recht im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 5. März 1998 - 4 StR 30/98).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    Die dieser Rüge zugrundeliegenden Verfahrensvorgänge geben jedoch Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßregel vorliegen, ebensowenig wie die rechtliche Beurteilung der Tat (vgl. BGHSt 43, 195, 204) [BGH 28.08.1997 - 4 StR 240/97] einer Vereinbarung zugänglich ist (BGH, Beschluß vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfGE NStZ 1994, 578) genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint; vielmehr setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98
    (vgl. BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Eine derartige Absprache wäre unzulässig gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; StV 2005, 372, 373; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98 - und Beschluss vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen, ebenso wenig wie die rechtliche Beurteilung der Tat einer Verständigung im Strafprozeß zugänglich (BGH NStZ-RR 2005, 39; BGH, Urt. vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98; Beschl. vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist aber, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßregel vorliegen, ebensowenig wie die rechtliche Beurteilung der Tat einer Vereinbarung zugänglich (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, in BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6 nicht mit abgedruckt; Senatsbeschluß vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 466/99

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auch für die sonstigen "erzieherischen" Züchtigungen ist ein für das Fortwirken der Gewalt vorauszusetzender enger Zusammenhang mit der sexuellen Handlung (vgl. BGH, Beschl. vom 29. Juli 1998 - 1 StR 322/98 - sowie vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98) nicht festgestellt.
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