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   BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03   

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https://dejure.org/2003,5435
BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03 (https://dejure.org/2003,5435)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2003 - 4 StR 269/03 (https://dejure.org/2003,5435)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2003 - 4 StR 269/03 (https://dejure.org/2003,5435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einschleusen von Ausländern; Gewerbsmäßigkeit des Einschleusens; Einschleusen nur als entgeltliche oder gewerbsmäßige Tatbegehung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; AuslG § 92; ; AuslG § 92 a Abs. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.09.2001 - 3 StR 174/01

    Untauglichen Versuch der Verletzung eines Dienstgeheimnisses; Negativauskunft;

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03
    Zwar hat das Landgericht in den Fällen II. 2. und 8. der Urteilsgründe im Ausgangspunkt zutreffend § 92 a Abs. 4 AuslG angewendet, da die Ausländer in beiden Fällen über die gemeinsame Binnengrenze mit einem sogenannten Schengen-Staat nach Deutschland geschleust werden sollten (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3 und 5; BGH NJW 2002, 3642, 3643).

    Er hat sich daher im Fall II. 2. der Urteilsgründe (nur) des vollendeten (einfachen) Einschleusens von Ausländern (nach Österreich) gemäß § 92 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 AuslG, schuldig gemacht (zur Einschleusung nach Österreich vgl. auch BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 5).

  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00

    Tatbestand des Einschleusens von Ausländern (Ausschleusen über Binnengrenzen);

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03
    Zwar hat das Landgericht in den Fällen II. 2. und 8. der Urteilsgründe im Ausgangspunkt zutreffend § 92 a Abs. 4 AuslG angewendet, da die Ausländer in beiden Fällen über die gemeinsame Binnengrenze mit einem sogenannten Schengen-Staat nach Deutschland geschleust werden sollten (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3 und 5; BGH NJW 2002, 3642, 3643).

    Die Vorschrift des § 92 a Abs. 4 AuslG erfaßt aber nur die entgeltliche oder die gewerbsmäßige, nicht aber auch die wiederholte oder bandenmäßige Tatbegehung im Sinne von § 92 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 AuslG (vgl. auch BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3), denn in § 92 a Abs. 4 AuslG wird nur auf § 92 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AuslG verwiesen.

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

    Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen;

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03
    Zwar hat das Landgericht in den Fällen II. 2. und 8. der Urteilsgründe im Ausgangspunkt zutreffend § 92 a Abs. 4 AuslG angewendet, da die Ausländer in beiden Fällen über die gemeinsame Binnengrenze mit einem sogenannten Schengen-Staat nach Deutschland geschleust werden sollten (vgl. BGHR AuslG § 92 a Einschleusen 3 und 5; BGH NJW 2002, 3642, 3643).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03
    Da der Angeklagte auch in diesem Fall bandenmäßig gehandelt hat, seine Schleusertätigkeit jedoch nicht zu dem vom Angeklagten angestrebten in § 92 AuslG vorausgesetzten Erfolg - unerlaubte Einreise der genannten Ausländer in das Bundesgebiet - geführt hat, liegt aber ein Versuch des bandenmäßigen Einschleusens gemäß § 92 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 AuslG vor (vgl. auch BGH StV 1999, 382), der zum vollendeten Einschleusen in Tateinheit steht (vgl. Stoppa in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Band II, Stand: 1. Februar 2002, § 92 a Rdn. 110).
  • BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03

    Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03
    Hierzu bedarf es aber grundsätzlich weder einer in die Einzelheiten gehenden Schilderung von Telefonüberwachungsmaßnahmen noch - wie hier auf über 110 Seiten - der Mitteilung des Wortlautes der aufgezeichneten Telefongespräche (vgl. auch BGH NStZ-RR 2002, 263; wistra 2003, 270, 271).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    Die Klarstellungsfunktion der Idealkonkurrenz gebietet im Hinblick auf die unterschiedlichen betroffenen Rechtsgüter aber die Annahme von Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2020 - 3 StR 75/20, StV 2020, 585, 586 mwN; vgl. zur tateinheitlichen Begehung von versuchtem Inlandsund vollendetem Auslandsdelikt auch BGH, Beschluss vom 9. September 2003 - 4 StR 269/03, BGHR AuslG § 92a Einschleusen 6; MüKoStGB/Gericke, aaO, Rn. 45).
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