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   BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86   

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https://dejure.org/1986,7551
BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86 (https://dejure.org/1986,7551)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1986 - 4 StR 27/86 (https://dejure.org/1986,7551)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86 (https://dejure.org/1986,7551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Blutalkoholwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 21

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 622
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 BAK 6; zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Schon dieser Alkoholisierungsgrad legt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86), im "Bereich von 3 Promille" kann sie regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Weiter gehen Entscheidungen aus neuerer Zeit, nach denen bei einem derartigen Alkoholisierungsgrad aufgrund medizinisch gesicherter Erfahrung die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit "nahe liegt" (BGHR § 21 Blutalkoholkonzentration 4 - bei 2 o/oo; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 - bei 2, 37 o/oo; BGHSt 34, 29, 31 - bei 2, 5 o/oo; BGH, Beschl. vom 3. Juli 1984 - 4 StR 417/84).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Bei einem BAK-Wert von "etwa 2, 3 Promille" (UA 10) liegt nach medizinisch gesicherter Erfahrung in der Regel eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nahe (vgl. BGH VRS 69, 432, 433; BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
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