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   BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12   

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BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12 (https://dejure.org/2012,27801)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2012 - 4 StR 272/12 (https://dejure.org/2012,27801)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12 (https://dejure.org/2012,27801)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Rauschgifttransporteur

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Folgen einer Beschränkung der Tätigkeit des Angeklagten auf Erteilung einer Weisung zur Fahrt ins Ausland gegenüber den von ihm angeworbenen Kurierfahrern nach Anweisung der Hinterleute

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Rauschgifttransporteur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Folgen einer Beschränkung der Tätigkeit des Angeklagten auf Erteilung einer Weisung zur Fahrt ins Ausland gegenüber den von ihm angeworbenen Kurierfahrern nach Anweisung der Hinterleute

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Täterschaft oder Teilnahme beim Rauschgifthandel; Rauschgiftkurier

  • ozsr.de PDF, S. 5 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeiten

Besprechungen u.ä.

  • ozsr.de PDF, S. 5 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 375
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).

    Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, besteht in der Regel auch dann keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben, sodass von einer Beihilfe auszugehen ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246, 247; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ 2008, 285).

    Im Einzelfall kann auch eine weit gehende Einflussmöglichkeit des Transporteurs auf Art und Menge der zu transportierenden Betäubungsmittel sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).

  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, besteht in der Regel auch dann keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben, sodass von einer Beihilfe auszugehen ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246, 247; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ 2008, 285).

    Im Einzelfall kann auch eine weit gehende Einflussmöglichkeit des Transporteurs auf Art und Menge der zu transportierenden Betäubungsmittel sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).

  • BGH, 07.08.2007 - 3 StR 326/07

    Beihilfe (zwingende Strafminderung); unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).

    Im Einzelfall kann auch eine weit gehende Einflussmöglichkeit des Transporteurs auf Art und Menge der zu transportierenden Betäubungsmittel sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).

  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Im Einzelfall kann auch eine weit gehende Einflussmöglichkeit des Transporteurs auf Art und Menge der zu transportierenden Betäubungsmittel sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Im Einzelfall kann auch eine weit gehende Einflussmöglichkeit des Transporteurs auf Art und Menge der zu transportierenden Betäubungsmittel sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 468/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, besteht in der Regel auch dann keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben, sodass von einer Beihilfe auszugehen ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246, 247; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ 2008, 285).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 09.11.2023 - 4 StR 74/23

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von

    Beschränkt sich die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, so kommt es nach der neueren Rechtsprechung darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 136/22, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 195/21, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Beschränkt sich die Beteiligung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 22/19, juris Rn. 3; vom 7. Juni 2017 - 4 StR 128/17, juris Rn. 4; und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Drogenkuriertätigkeit als

    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann keine Täterschaft vor, wenn Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senat NStZ 2006, 454 f.; NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (Senat NStZ-RR 2012, 120; StV 2012, 287; BGH NStZ-RR 2012, 375 f.; BGH NStZ-RR 2013, 549).

  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senatsbeschlüsse vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, NStZ-RR 2014, 111 jeweils mwN).
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 287/15

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221 ff.; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, StV 2012, 287, 288; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375).

    Anderes kann nur gelten, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375 mwN).

  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 170/16

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht (unerlaubtes

    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 287/15, Rn. 4; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375 mwN).

    Anderes kann nur gelten, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375 mwN).

  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem

    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 287/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375 mwN).
  • LG Essen, 01.09.2022 - 27 KLs 16/22

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    Beschränkt sich die Beteiligung auf einen Teilakt des Umsatzgeschäftes - wie hier den Transport der Betäubungsmittel -, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäftes zukommt (BGH, Urt. v. 22.08.20212, 4 StR 272/12, zitiert nach juris).

    So vermag auch die Einbindung in eine gleichberechtigt verabredete arbeitsteilige Durchführung des Umsatzgeschäftes für Annahme von Mittäterschaft sprechen, selbst wenn sich die konkrete Tätigkeit in diesem Rahmen auf die Beförderung von Drogen, Kaufgeld oder Verkaufserlös beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 22.08.20212, 4 StR 272/12, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines

    Erschöpft sich der Tatbeitrag eines Drogenkuriers im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, liegt selbst dann keine Täterschaft vor, wenn ihm Handlungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise des Transports verbleiben (Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, NStZ-RR 2014, 111 jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Denn er bestimmte nach Verhandlungen mit seinen beiden Abnehmern selbständig den Umfang der Verkaufsmenge; dies geht weit über eine bloße weisungsgebundene Transporttätigkeit hinaus, bezieht sich vielmehr auf das ganze Umsatzgeschäft und macht den Angeklagten zum Zwischenhändler (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 22/19 Rn. 5; vom 29. Januar 2019 - 4 StR 589/18 Rn. 4; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 Rn. 4; vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13 Rn. 5 und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12 Rn. 3).
  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 589/18

    Betäubungsmittelrecht (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine Grundsätze)

  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 297/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zwei Verteidiger: einheitliches

  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 22/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einordnung der

  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 240/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 128/17

    Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (Anwendbarkeit der Grundsätze des

  • OLG Schleswig, 09.03.2018 - 2 Ss 24/18
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