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   BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79   

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https://dejure.org/1979,403
BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79 (https://dejure.org/1979,403)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1979 - 4 StR 272/79 (https://dejure.org/1979,403)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1979 - 4 StR 272/79 (https://dejure.org/1979,403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von allen Berufsrichtern unterschriebene Urteil mit den Gründen zu den Akten zu bringen ist - Unerheblichkeit des Zeitpunkts des Eingangs auf der Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275, § 338 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 43
  • NJW 1980, 298
  • MDR 1979, 951
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79
    Die in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO vorgeschriebene Frist, innerhalb derer das von allen Berufsrichtern unterschriebene Urteil mit den Gründen zu den Akten zu bringen ist und nach deren Ablauf es nicht mehr geändert werden darf (BGHSt 26, 247, 248), ist hier gewahrt.
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Aufgrund der dienstlichen Äußerungen des Strafkammervorsitzenden, des Berichterstatters und der Geschäftsstellenverwalterin steht fest, daß das unterschriebene Urteil vor Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1 StPO zu den Akten gebracht worden ist (vgl. BGHSt 29, 43, 45) und daß die handschriftlichen Änderungen im Urteilstext von den Unterschriften aller Richter gedeckt sind.
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Ein längeres Hinausschieben der Urteilsabfassung könnte die Zuverlässigkeit der Erinnerung des Urteilsverfassers und der mitunterzeichnenden Richter beeinträchtigen und damit zu einer schriftlichen Urteilsbegründung führen, die möglicherweise nicht mehr durch die beratenenen Entscheidungsgründe gedeckt ist (BGH, Urteil vom 5. Juli 1979, 4 StR 272/79, juris, Rdnr. 7).

    Aus dem Inhalt des Vermerks vom 2. Oktober 2015 und der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme vom 31. Dezember 2015, die der Senat im Freibeweisverfahren eingeholt hat (BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 338, Rdnr. 57; KK-Greger, StPO, 7. Aufl., § 275, Rdnr. 74; LR-Franke, StPO, 26. Aufl., § 338, Rdnr. 122), ergibt sich, dass die zu diesem Zeitpunkt schwangere Einzelrichterin am 20. April 2015 und damit vier Tage vor Ablauf der Fünfwochenfrist stationär im Krankenhaus aufgenommen wurde.

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rüge der Verletzung des § 275 StPO (im Anschluß an BGHSt 29, 43).

    Hierzu gehört zwar bei nur eintägiger Verhandlung nicht die Mitteilung, daß die Hauptverhandlung nicht mehr als einen Tag angedauert habe; denn das ist der Regelfall (vgl. BGHSt 29, 43).

  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Es genügt, wenn das vollständige Urteil innerhalb der im Gesetz genannten Frist auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht ist (BGHSt 29, 43, 45).
  • OLG Bremen, 29.07.1998 - Ss 18/98

    Anforderungen an das zu den Akten Bringen eines Urteils; Rechtzeitigkeit bei der

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  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91

    Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist -

    Zwar hat es der Bundesgerichtshof für ausreichend erachtet, wenn das Urteil innerhalb der Frist durch Ablage auf den Weg zur Geschäftsstelle gegeben worden ist (BGHSt 29, 43, 45, 46; BGH wistra 1985, 72; BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 - Akten 1).

    Diese allein aus Gründen der zeitlich ungebundenen richterlichen Tätigkeit gebotene Lockerung der formalen Bedeutung des Zu-den-Akten-Bringens darf jedoch schon deshalb keine Ausweitung erfahren, weil es ohne die Unterschrift der berufsrichterlichen Mitglieder an einem vom Revisionsgericht nachvollziehbaren Formalakt fehlt (vgl. dazu auch BGHSt 29, 43, 47).

  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Ein längeres Hinausschieben der Urteilsabfassung könnte die Zuverlässigkeit der Erinnerung des Urteilsverfassers beeinträchtigen und damit zu einer schriftlichen Urteilsbegründung führen, die möglicherweise nicht mehr durch die beratenen Entscheidungsgründe gedeckt ist (BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, juris, Rdnr. 7).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 542/19

    Absoluter Revisionsgrund bei Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils

    Damit hat er den Anforderungen der Verspätungsrüge Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 44; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 3 StR 473/98, 1 2 StraFo 1999, 49).
  • OLG Koblenz, 14.12.1988 - 1 Ss 574/88
    Die vorgenannte prozessuale Bestimmung dient der Verfahrensbeschleunigung und sichert zugleich die Übereinstimmung der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Beratungsergebnis (BGHSt 29, 43, 45; OLG Koblenz, VRS 63, 375 und VRS 65, 452; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 275 Rdn. 21).

    Die drohende Fristüberschreitung war somit auch noch am Abend des 3. Juli 1938 abwendbar, zumal es insoweit ausgereicht hätte, das unterschriebene Urteil in die Akten einzulegen und diese durch entsprechende Ablage im Dienstzimmer "auf den Weg zur Geschäftsstelle" zu bringen (vgl. BGHSt 29, 43, 45).

  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 413/18

    Revisionsbegründung (keine Begründungspflicht hinsichtlich unzugänglicher

    Dass der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, zu welchem Zeitpunkt das von allen Richtern unterschriebene Urteil auf den Weg zur Geschäftsstelle und damit zu den Akten gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 45; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg/StPO, 26. Aufl., § 275 Rn. 6), steht der Zulässigkeit der Rüge nicht entgegen.
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - Ss (B) 22/14

    Rechtsbeschwerde - Verspätete Niederschrift eines Bußgeldurteils aufgrund

  • BGH, 05.10.1982 - 5 StR 687/82

    Rüge verspäteter Urteilsbegründung - Einordnung von Eifersucht als niedrigen

  • BGH, 22.05.2012 - 5 StR 229/12

    Verspätete Zuleitung des Urteils zu den Akten

  • BGH, 07.01.1998 - 5 StR 528/97

    Verfahrensrüge wegen zu spätem Absetzen eines Urteils

  • BGH, 04.10.2022 - 1 StR 315/22

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 122/21

    Versuch (Rücktritt: Freiwilligkeit, Rücktrittshorizont, Fehlschlag, beendeter

  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 26/20

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Verfahrensrüge über die Verwertung

  • BGH, 21.10.1998 - 3 StR 473/98

    Wahrung der Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88

    Verfahrensrüge wegen unrechtmäßigem Ausschluss des Angeklagten von der

  • BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85

    Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz;

  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 112/84

    Verurteilung wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung - Hinterziehung von

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83

    Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten -

  • KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
  • BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83

    Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 220/81

    Vorliegen einer Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes durch

  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 455/79

    Gemeingefährliche Straftaten: Straßenverkehrsgefährdung, Konkurrenz zur

  • OLG Brandenburg, 31.01.2000 - 1 Ss 11/00
  • BGH, 16.07.1993 - 3 StR 383/93

    Nichteinhaltung des Zeitraums zur Absetzung des Urteils als Revisionsgrund

  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 310/89

    Verfahrensfehler wegen fehlerhafter Beweismittelverwertung

  • BGH, 17.07.1990 - 5 StR 281/90

    Folgen der Fristversäumnis in der das Urteil zu den Akten in der Geschäftstelle

  • BGH, 17.09.1982 - 2 StR 545/82

    Anforderungen an die Frist nach § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 Strafprozessordnung

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