Rechtsprechung
BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98 |
Rucksack
§§ 212, 22, 223, 52 StGB, Tateinheit zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vollendeter Körperverletzung;
§ 260 StPO, grundsätzlich muß Teillfreispruch erfolgen, wenn nicht wegen aller als Tatmehrheit (§ 53 StGB) angeklagter Delikte verurteilt wird;
§ 13 StGB, zur Ingerenz bei einer Gefahrverursachung durch den Mittäter
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 223 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 13 StGB; § 260 StPO
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung); Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs; versuchter Raub (Zueignungsabsicht); Mittäterschaft (Exzeß; Ingerenz, Unterlassen) - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Tateinheit zwischen versuchter Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung
- opinioiuris.de
Konkurrenzen Tötungs-/Körperverletzungsdelikte
- Judicialis
StGB 1975 § 211; ; StGB 1975 § 212; ; StGB 1975 § 23; ; StGB 1975 § 223; ; StGB 1975 § 223a; ; StPO 1915 § 260
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Tateinheit zwischen Tötungsversuch und Körperverletzung
Verfahrensgang
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 272/98
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Papierfundstellen
- BGHSt 44, 196
- NJW 1999, 69
- NStZ 1999, 30
- StV 1999, 149
- StV 1999, 422
- JR 1999, 201
Wird zitiert von ... (103) Neu Zitiert selbst (37)
- BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe BGH, 28. Juni 1961, 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122; BGH, 30. Juni 1967, 4 StR 194/67, BGHSt 21, 265 und BGH, 8. Oktober 1968, 5 StR 462/68, BGHSt 22, 248).Es entsprach allerdings bisher der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt eine damit zusammentreffende vorsätzliche (vollendete) Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223 a und 224 StGB a.F. "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).
c) Daher könnte der bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis nur dann weiter gefolgt werden, wenn es zuträfe, daß "kein sachliches Bedürfnis (besteht), denjenigen, der des versuchten Totschlags schuldig ist, außerdem noch wegen der in seiner Tat notwendig (Hervorhebung durch den Senat) liegenden Körperverletzung zu verurteilen, (weil) der rechtliche und sittliche Unwert seiner Tat durch die Verurteilung wegen des Tötungsdelikts voll erfaßt (wird)" (BGHSt 22, 248/249).
d) Im übrigen war schon die bisherige Rechtsprechung widersprüchlich: Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertreten hat, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6. StrRG), hat er Tateinheit angenommen beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 noch offengelassen, so jetzt aber BGER StGB § 225 Konkurrenzen 2), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.;… dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.), und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
Die Annahme von Tateinheit im Verhältnis von versuchter Tötung und schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB a.F. 226 Abs. 1 StGB n.F.) läuft auch nicht - wie in der Entscheidung BGHSt 22, 248, 249 mit Blick auf die Regelung des § 56 StGB a.F. (§ 18 StGB n.F.) ausgeführt ist - auf den Vorwurf hinaus, "der Täter habe es bei der von ihm beabsichtigten Tötung an der erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt fehlen lassen".
Deshalb spricht nichts dagegen, die zusammen mit der versuchten Tötung verwirklichte Körperverletzung in den Schuldspruch aufzunehmen, zumal der Tatrichter die verschuldeten Auswirkungen der Tat ohnehin bei der Strafzumessung beachten muß (BGHSt 22, 248, 249) und mithin auch nicht durch das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB gehindert ist, die Schwere der Verletzungen und der sonstigen Tatfolgen strafschärfend zu berücksichtigen.
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe BGH, 28. Juni 1961, 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122; BGH, 30. Juni 1967, 4 StR 194/67, BGHSt 21, 265 und BGH, 8. Oktober 1968, 5 StR 462/68, BGHSt 22, 248).Es entsprach allerdings bisher der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt eine damit zusammentreffende vorsätzliche (vollendete) Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223 a und 224 StGB a.F. "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).
Diese Auffassung ist aber spätestens seit der Entscheidung BGHSt 16, 122, 123 überholt.
Daß die Körperverletzung ein notwendiges Durchgangsstadium zur Tötung bildet und deshalb auch vom Tötungswillen notwendig mit umfaßt wird (BGHSt 16, 122, 123), ändert nichts daran, daß eben nicht mit jeder versuchten Tötung das Opfer "notwendig" auch verletzt wird (…vgl. die Fallbeispiele bei Maatz aaO S. 211).
- BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97
gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung, …
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
a) Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus sog. Ingerenz ist, daß ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (BGHSt 34, 82, 84; 37, 106, 115 f.; BGH-RR 1997, 292, 293; NStZ 1998, 83, 84).Hiervon macht die Rechtsprechung allerdings dann eine Ausnahme, wenn die Todesgefahr dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist, weil sie durch eine Exzeßhandlung des Mittäters hervorgerufen ist (BGH NStZ 1998, 83, 84).
b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.;… BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.).
- BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe BGH, 28. Juni 1961, 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122; BGH, 30. Juni 1967, 4 StR 194/67, BGHSt 21, 265 und BGH, 8. Oktober 1968, 5 StR 462/68, BGHSt 22, 248).Es entsprach allerdings bisher der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt eine damit zusammentreffende vorsätzliche (vollendete) Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223 a und 224 StGB a.F. "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).
Dann ist es aber - und zwar auch im Hinblick auf die berechtigten Opferbelange und die damit zusammenhängende Genugtuungsfunktion des Schuldspruchs - unangemessen, in den Fällen, in denen es beim Versuch der Tötung zu einer vollendeten Körperverletzung gekommen ist, diesen Umstand im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen (vgl. Schröder JZ 1967, 709 = Anm. zu BGHSt 21, 265).
- BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
a) Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus sog. Ingerenz ist, daß ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (BGHSt 34, 82, 84; 37, 106, 115 f.; BGH-RR 1997, 292, 293; NStZ 1998, 83, 84).War für den Angeklagten B. der Messereinsatz aber vorhersehbar und war er damit einverstanden, so fehlt es an dem für die Garantenpflicht notwendigen Pflichtwidrigkeitszusammenhang (BGHSt 37, 106, 116 m.w.N.) nicht deshalb, weil der Angeklagte beim ersten, von S. geführten Messerstich noch keinen entsprechenden unbedingten Vorsatz gefaßt hatte.
- BGH, 22.12.1981 - 1 StR 729/81
Vorliegen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Tun (Ingerenz) - Begründung …
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet; kümmert er sich nicht um den durch seine Handlung oder die Handlung des Mittäters Verletzten, kann er sich eines (versuchten) Tötungsdelikts schuldig machen (BGH NJW 1992, 1246; NStZ 1985, 24; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 -1 StR 729/81; Senatsurteil vom 29. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in StV 1984, 190 nicht mit abgedruckt). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache gemäß § 354 -Abs. 2 StPO an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer zurück (BGHSt 35, 267). - BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86
Garantenpflicht eines Unfallbeteiligten gegenüber dem allein schuldigen …
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
a) Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus sog. Ingerenz ist, daß ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (BGHSt 34, 82, 84; 37, 106, 115 f.; BGH-RR 1997, 292, 293; NStZ 1998, 83, 84). - BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Ein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssatz, daß wegen der "'Alkoholgewöhnung" bei dem Angeklagten von dem Ergebnis der Blutprobe mit einem höheren als dem bislang in der Rechtsprechung zugrundegelegten Abbauwert von 0, 2 Promille/h auf den Tatzeitpunkt zurückzurechnen sei, ist in der Rechtsprechung bisher nicht anerkannt (vgl. BGH NStZ 1997, 591, 592;… BGHR StGB § 21 BAK 26; BGH, Beschluß vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98). - BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73
Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz, …
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.;… BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.). - BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95
Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf …
- BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92
Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …
- BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …
- BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95
Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht - …
- BGH, 01.09.1986 - 3 StR 383/86
Rechtliche Wirkungen eines fehlenden Nachweises des Verbrechens des versuchten …
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers
- BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96
Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der …
- BGH, 03.11.1995 - 2 StR 225/95
kämpfende Brüder - § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft - …
- BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des …
- BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97
Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche …
- BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83
Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines …
- BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten …
- BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84
Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit …
- BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im …
- BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84
Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich …
- BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94
Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; …
- RG, 26.09.1927 - III 755/27
Kann versuchter Totschlag mit vorsätzlicher Körperverletzung tateinheitlich …
- BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und …
- BGH, 11.09.1995 - 4 StR 427/95
Ernsthaftes Vertrauen - Vermutung - Messerstich mit großer Wucht - Tod des Opfers
- BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
- BGH, 30.08.1968 - 4 StR 319/68
- BGH, 14.09.1993 - 1 StR 435/93
Tateinheit - Mißhandlung von Schutzbefohlenen - Totschlag - Fortgesetzt begangene …
- BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes
- BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz
- BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86
Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der …
- BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60
Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, § …
- BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97
Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB, …
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
Ein (pflichtwidriges) Vorverhalten begründet aber nur dann eine Garantenstellung, wenn es die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten, tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht (…BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14; BGH NJW 1999, 69, 71, insoweit in BGHSt 44, 196 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 583). - BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung …
c) Soweit nach den Feststellungen das Verhalten der Angeklagten auch den Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) erfüllen kann, kommt dem jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gegenüber der Körperverletzungshandlung kein eigenständiger Unrechtsgehalt zu, der zur Klarstellung (vgl. BGHSt 39, 100; 44, 196) die Aufnahme in den Schuldspruch gebieten könnte. - BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …
Zwar könnte es auf ein derartiges Konkurrenzverhältnis der beiden Vorschriften hindeuten, daß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG die Todesfolge, die als notwendiges Durchgangsstadium zum Todeseintritt objektiv stets auch eine Körperverletzung beinhaltet (vgl. BGHSt 44, 196, 199; BGH NStZ 1995, 79, 80; 1997, 233, 234), nur bei leichtfertiger Herbeiführung des Todes zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes genügen läßt und hierfür lediglich Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren androht, während § 227 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorsieht, obwohl hier für die Verursachung des Todes jede Form der Fahrlässigkeit zur Tatbestandserfüllung ausreicht (§ 18 StGB).
- BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18
Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer …
Die in diesem Zusammenhang erfolgende Wegnahme des Joints durch den Geschädigten stellt sich (trotz seiner vorangegangenen Frage nach dem Joint) als ein überraschendes und nicht vorhersehbares Tun dar, das den Angeklagten nicht zuzurechnen ist (vgl. zur Ablehnung einer nahen Gefahr durch nicht vorhersehbares Verhalten eines Mittäters bei pflichtwidrigem Vorverhalten BGH, Urteil vom 23. September 1997 ? 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83, 84; Beschluss vom 23. Mai 2000 ? 4 StR 157/00, NStZ 2000, 583; Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, NJW 1999, 69, 72). - BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten …
Andernfalls wäre eine erschöpfende Erfassung des verwirklichten Tatunrechts zum Nachteil aller Geschädigten im Schuldspruch nicht sichergestellt und würde dessen Klarstellungsfunktion nicht vollständig Rechnung getragen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108;… Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 24 und 32; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 199; Urteil vom 5. September 1974 - 4 StR 354/74, BGHSt 25, 373, NJW 1974, 2098; Urteil vom 3. Mai 1963 - 4 StR 131/63, NJW 1963, 1413, 1414;… v. Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 4. Aufl., vor § 52 Rn. 17 und 26 mwN). - BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10
Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei …
Die Klarstellungsfunktion der Idealkonkurrenz (BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 198) gebietet es daher, Tateinheit zwischen § 306 Abs. 1 Nr. 1 und §§ 22, 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309 zu §§ 22, 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB und § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB; Beschlüsse vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, NStZ-RR 2004, 367 zu §§ 22, 306c StGB und § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB;… vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, aaO zu §§ 22, 306b Abs. 1 StGB und § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB). - BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21
Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN …
Ein Teilfreispruch ist insofern nicht veranlasst, weil die Tathandlungen - die gemeinschaftlich mit dem Angeklagten E. vorgenommenen Bargeldabhebungen an Geldautomaten - erwiesen, jedoch im materiellrechtlichen Sinne Teil seiner Betrugstat sind und die Strafbarkeit wegen (versuchter) Unterschlagung lediglich als subsidiär zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7;… vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546 Rn. 16; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202;… MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 74, 88 f.;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21). - BGH, 19.06.2012 - 3 StR 206/12
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall bei Tatprovokation
Zudem hat der Bundesgerichtshof seit dem Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196) anerkannt, dass vollendete Körperverletzungsdelikte durch versuchte Tötungsdelikte nicht verdrängt werden. - BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …
Die vorgenommene Schuldspruchberichtigung ändert jedoch nichts daran, daß der Angeklagte wegen der angeklagten Taten verurteilt wurde (vgl. BGHSt 44, 196, 201). - BGH, 13.02.2024 - 5 StR 443/23 Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion ist im Grundsatz nur anzunehmen, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen der anzuwendenden Straftatbestände bereits erschöpfend erfasst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253, 258 f. zur Konkurrenz von versuchtem Einbruchdiebstahl und Sachbeschädigung; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 198 zur Konkurrenz von versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher Körperverletzung).
- BGH, 28.12.2023 - 5 StR 400/23
Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zur versuchten …
- BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05
Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang …
- BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
- BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung; …
- BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04
Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer …
- BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge; …
- BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04
Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse); …
- BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00
Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende …
- BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz …
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; …
- BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
- BGH, 26.02.2009 - 5 StR 572/08
Versuchter Mord; Rücktritt vom Versuch (Aufgeben der weiteren Tatausführung; …
- BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98
Einordnung der Zueignungsabsicht bei einem zur Tatzeit vorhandenen …
- BGH, 20.07.2022 - 4 StR 220/22
Konkurrenzen (Tateinheit: gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, …
- BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15
Teilfreispruch bei abweichender konkurrenzrechtlicher Beurteilung der angeklagten …
- BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10
Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der …
- BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
(Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; …
- BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07
Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur)
- BGH, 09.12.1998 - 5 StR 569/98
Versuchter Totschlag; Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand …
- BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00
Menschenraub (Absicht "in hilfloser Lage auszusetzen"); Freiheitsberaubung; …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld; …
- BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen, …
- LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
- BGH, 28.11.2017 - 5 StR 438/17
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer …
- BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04
Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des …
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei …
- BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98
Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit
- BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06
Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …
- BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und …
- BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum); …
- LG Hamburg, 27.03.2003 - 623 Ks 1/99
Lebenslange Haft für Auftragsmörder Zantop
- BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00
Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des …
- BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04
Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche …
- BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00
Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"
- BGH, 23.03.2000 - 4 StR 10/00
Tateinheit; Versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge; Körperverletzung mit …
- BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das …
- OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus …
- BGH, 27.06.2007 - 2 StR 60/07
Erschöpfung der Anklage
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle); …
- BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03
Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage); …
- BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum …
- BGH, 04.06.2004 - 2 StR 14/04
Mord (Versuch, Vollendung); Körperverletzung; Konkurrenzen
- BGH, 06.07.2005 - 4 StR 160/05
Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss (gebotener Teilfreispruch); …
- BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09
Garantenstellung durch Ingerenz; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung
- BGH, 22.03.2017 - 5 StR 68/17
Erforderlichkeit des Teilfreispruchs bei nicht ausgeschöpfter Anklage
- BGH, 11.08.2004 - 2 StR 224/04
Urteilsformel (Tateinheit; Tatmehrheit; Teilfreispruch); Doppelverwertungsverbot; …
- BGH, 13.02.2002 - 2 StR 523/01
Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge nur in Ausnahmefällen …
- BGH, 09.02.2000 - 2 StR 639/99
Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und dem angedrohten Verbrechen
- BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98
Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen …
- LG Bamberg, 12.02.2018 - 22 Ks 1107 Js 3383/17
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Anlasstat im Rahmen einer …
- BGH, 22.11.2007 - 4 StR 397/07
Organisationsdelikt beim Betrug (gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; …
- BGH, 30.01.2007 - 5 StR 9/07
Gebotener Teilfreispruch bei mehreren angeklagten Taten im prozessualen Sinn …
- BGH, 11.08.2004 - 3 StR 272/04
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vortaten; Ermessensentscheidung); …
- BGH, 27.10.2000 - 2 StR 381/00
Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
- BGH, 29.03.2000 - 2 StR 603/99
Beihilfe zur Angestelltenbestechung
- BGH, 02.05.2023 - 3 StR 79/23
Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs (Verurteilung wegen eine Tat bei vorheriger …
- OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 32 OJs 8/15
Konkurrenzen bei einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im …
- BGH, 29.05.2013 - 5 StR 207/13
Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei fehlendem Nachweis einer mit der …
- BGH, 14.03.2006 - 3 StR 15/06
Gegenstand der Urteilsfindung; Freispruch
- BGH, 29.09.1998 - 4 StR 212/98
Konkurrenzverhältnis von versuchtem Tötungsdelikt und vollendeter …
- BGH, 11.01.2012 - 4 StR 559/11
Teilfreispruch im Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs …
- BGH, 19.02.2008 - 4 StR 512/07
Keine Entlastung bezüglich der notwendigen Auslagen
- BGH, 06.08.2019 - 3 StR 258/19
Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss unabhängig von …
- BGH, 21.03.2001 - 3 StR 535/00
Rücktritt vom Versuch einer Straftat; Beendeter und unbeendeter Versuch
- BGH, 28.06.2000 - 1 StR 199/00
Niedrige Beweggründe bei Tötung als Bestrafungsaktion
- BGH, 19.04.2000 - 3 StR 122/00
Ablehnung eines Beweisantrags
- BGH, 18.08.2022 - 2 StR 155/22
Konkurrenzrechtliche Bewertung der Ausübung des gleichzeitigen Besitzes über eine …
- BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21
Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung
- BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19
Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchtem schweren …
- BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; …
- BGH, 19.09.2001 - 3 StR 322/01
Verwerfung einer Revision; Tateinheit bei Zusammentreffen einer vorsätzlichen …
- BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17
Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung …
- BGH, 02.06.2010 - 5 StR 64/10
Unbegründete Revision; Teilfreispruch; Erschöpfung der Anklage
- BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags; …
- BGH, 23.11.2021 - 4 StR 259/21
Unbegründete Revision des Angeklagten
- BGH, 26.01.2011 - 5 StR 588/10
Teilfreispruch; Konkurrenzen (Tat als Mittel zur Begehung einer weiteren Tat); …
- BGH, 27.01.2015 - 4 StR 369/14
Nachholung eines Teilfreispruchs bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich …
- BGH, 23.06.2010 - 2 StR 265/10
Verwerfung der Revision als unbegründet
- LG Hamburg, 28.11.2002 - 623 Ks 1/99
- BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02
Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Erpressung
- BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
Versuch; Mord; Gefährliche Körperverletzung; Rücktritt; Tateinheit; …
- BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
Verwerfung der Revision; Mitführen eines Campingbeils als Drohmittel; Objektives …
- BGH, 17.05.2022 - 6 StR 151/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vereinbarung eines …
- BGH, 10.02.1999 - 3 StR 327/98
Anforderungen an die Beweiswürdigung; Beruhen; bedingter Vorsatz; Billigen im …
- BGH, 19.08.2020 - 3 StR 272/20
Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs
- BGH, 01.12.1998 - 4 StR 593/98
Zulassung einer Revision
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
- BGH, 06.07.2005 - 4 StR 160/05
- BGH, 03.12.1998 - 4 StR 514/98
Verurteilung wegen Brandstiftung in Rheine rechtskräftig
- LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
- BGH, 01.03.2000 - 2 StR 587/99
Konkurrenzverhältnis zwischen versuchten Totschlag und gefährlicher …
Rechtsprechung
BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98, 4 StR 272/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher Körperverletzung - Annahme von Tateinheit aufgrund des Gebots der Klarstellungsfunktion
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98, 4 StR 272/98
- BGH, 29.09.1998 - 4 StR 212/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].Es entsprach bislang der gefestigten Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt die damit zusammentreffende vorsätzliche Köperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB (a.F.) "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
Daher könnte der bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis nur dann weiter gefolgt werden, wenn es zuträfe, daß "kein sachliches Bedürfnis (besteht), denjenigen, der des versuchten Totschlags schuldig ist, außerdem noch wegen der in seiner Tat notwendig (Hervorhebung durch den Senat) liegenden Körperverletzung zu verurteilen, (weil) der rechtliche und sittliche Unwert seiner Tat durch die Verurteilung wegen des Tötungsdelikts voll erfaßt (wird)" (BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]/249).
Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertritt, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6.StrRG), nimmt die Rechtsprechung beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68] noch offengelassen, so jetzt aber BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95;… anders für den Fall des Handelns mit direktem Tötungsvorsatz BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. = § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307 [BGH 27.07.1988 - 3 StR 139/88]/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.;… dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.) [BGH 30.03.1995 - 4 StR 768/94] Tateinheit an, und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
Die Annahme von Tateinheit im Verhältnis von versuchter Tötung und schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB a.F. = § 226 Abs. 1 StGB n.F.) liefe auch nicht - wie in der Entscheidung BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68] mit Blick auf die Regelung des § 56 StGB a.F. (§ 18 StGB n.F.) ausgeführt ist - auf den Vorwurf hinaus, "der Täter habe es bei der von ihm beabsichtigten Tötung an der erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt fehlen lassen" (…so BGHSt aaO S. 249).
Deshalb spricht nichts dagegen, die zusammen mit der versuchten Tötung verwirklichte Körperverletzung in den Schuldspruch aufzunehmen, zumal der Tatrichter die verschuldeten Auswirkungen der Tat ohnehin bei der Strafzumessung berücksichtigen muß (BGHSt 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].Es entsprach bislang der gefestigten Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt die damit zusammentreffende vorsätzliche Köperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB (a.F.) "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
Diese Auffassung ist aber spätestens seit der Entscheidung BGHSt 16, 122, 123 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 136/61] überholt.
Daß die Körperverletzung ein notwendiges Durchgangsstadium zur Tötung bildet und deshalb auch vom Tötungswillen notwendig mitumfaßt wird (BGHSt 16, 122, 123) [BGH 28.06.1961 - 2 StR 136/61], ändert nichts daran, daß gerade nicht mit jeder versuchten Tötung das Opfer "notwendig" auch verletzt wird (…vgl. die Fallbeispiele bei Maatz aaO S. 211).
- BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].Seine eigene entgehende Rechtsprechung (u.a. BGHSt 21, 265) gibt der Senat auf.
Es entsprach bislang der gefestigten Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt die damit zusammentreffende vorsätzliche Köperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB (a.F.) "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
Dann ist es aber - und zwar auch im Hinblick auf die berechtigten Opferbelange und die damit zusammenhängende Genugtuungsfunktion des Schuldspruchs - unangemessen, in den Fällen, in denen es beim Versuch der Tötung zu einer vollendeten Körperverletzung gekommen ist, diesen Umstand im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen (vgl. Schröder, JZ 1967, 709 [BGH 30.06.1967 - 4 StR 194/67] = Anm. zu BGHSt 21, 265), sondern ihn in gleicher Weise wie bei einer folgenlosen versuchten Tötung zu behandeln.
- BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Der Senat hat zu der aufgeworfenen Konkurrenzfrage in der vom Landgericht in dem der Revisionssache 4 StR 272/98 zugrundeliegenden Urteil zitierten Entscheidung (bei Holtz MDR 1995, 880), die einen Fall der Annahme von versuchtem Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung betraf, darauf hingewiesen, daß die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs BGHSt 39, 100 Anlaß gibt, die bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs zu überdenken (ebenso Senatsbeschluß vom 28. März 1995 - 4 StR 106/95).Nach der Rechtsprechung liegt, wie der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in der - bereits zitierten - Entscheidung BGHSt 39, 100, 108 [BGH 20.10.1992 - GSSt - 1/92] herausgestellt hat, Gesetzeseinheit nur vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird.
- BGH, 30.05.1995 - 1 StR 213/95
Besonders schwere Körperverletzung - Versuch - Versuchter Totschlag
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Der 1. und der 5. Strafsenat haben in neueren Entscheidungen zwar eine Tendenz zur Änderung der Rechtsprechung angedeutet (Beschlüsse vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95 , vom 12. Juli 1995 - 5 StR 340/95 - und vom 19. November 1996 - 5 StR 534/96), ohne jedoch über die hier interessierende Konkurrenzfrage letztlich zu entscheiden.Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertritt, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6.StrRG), nimmt die Rechtsprechung beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68] noch offengelassen, so jetzt aber BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95;… anders für den Fall des Handelns mit direktem Tötungsvorsatz BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. = § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307 [BGH 27.07.1988 - 3 StR 139/88]/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.;… dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.) [BGH 30.03.1995 - 4 StR 768/94] Tateinheit an, und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
- BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].Es entsprach bislang der gefestigten Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt die damit zusammentreffende vorsätzliche Köperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB (a.F.) "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Auch die "Sperrwirkung" des erhöhten Mindestmaßes des milderen Gesetzes verändert sich durch die Annahme von Tateinheit statt Gesetzeskonkurrenz nicht (BGHSt 1, 152, 155 f. [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51];… zur anwendbaren Höchststrafe vgl. Maatz aaO S. 212). - BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94
Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; …
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertritt, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6.StrRG), nimmt die Rechtsprechung beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68] noch offengelassen, so jetzt aber BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95;… anders für den Fall des Handelns mit direktem Tötungsvorsatz BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. = § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307 [BGH 27.07.1988 - 3 StR 139/88]/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.;… dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.) [BGH 30.03.1995 - 4 StR 768/94] Tateinheit an, und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs. - BGH, 12.07.1995 - 5 StR 340/95
Gefährliche Körperverletzung - Versuchter Totschlag - Gesetzeskonkurrenz - …
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Der 1. und der 5. Strafsenat haben in neueren Entscheidungen zwar eine Tendenz zur Änderung der Rechtsprechung angedeutet (Beschlüsse vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95 , vom 12. Juli 1995 - 5 StR 340/95 - und vom 19. November 1996 - 5 StR 534/96), ohne jedoch über die hier interessierende Konkurrenzfrage letztlich zu entscheiden. - BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95
Tötungsdelikt - Totschlag - Mord - Schwere Körperverletzung - Konkurrenz - …
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98
Das Landgericht hat Tateinheit zwischen dem als versuchten Totschlag gewerteten Tötungsdelikt und der gefährlichen Körperverletzung angenommen und hierzu ausgeführt, es folge "insoweit der neueren Rechtsprechung des BGH zur Konkurrenz bei Tötungsversuch mit bedingtem Tötungsvorsatz und vollendetem Körperverletzungsdelikt (vgl. Beschluß vom 09.03.1995, 4 StR 56/95 in MDR/H 1995, S. 880)". - BGH, 19.11.1996 - 5 StR 534/96
Abweisung der Revision
- BGH, 14.09.1993 - 1 StR 435/93
Tateinheit - Mißhandlung von Schutzbefohlenen - Totschlag - Fortgesetzt begangene …
- RG, 26.09.1927 - III 755/27
Kann versuchter Totschlag mit vorsätzlicher Körperverletzung tateinheitlich …
- BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88
Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz
- BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot - …
- BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …
- BGH, 28.03.1995 - 4 StR 106/95
Messerstich - Stichverletzung - Beendeter Versuch - Affekt - Jugendlicher - …
- BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den …
- BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97
Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB, …
Rechtsprechung
BGH, 23.07.1998 - 4 StR 272/98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher Körperverletzung - Annahme von Tateinheit aufgrund des Gebots der Klarstellungsfunktion
Verfahrensgang
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 272/98
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 272/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]. - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 272/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]. - BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 272/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]. - BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 272/98
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].