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   BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96   

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https://dejure.org/1996,3200
BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96 (https://dejure.org/1996,3200)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1996 - 4 StR 275/96 (https://dejure.org/1996,3200)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 4 StR 275/96 (https://dejure.org/1996,3200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Hierbei wird zu beachten sein, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96; vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 2 StR 16/96).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    d) Die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration beim Angeklagten ist - für das Revisionsgericht nachvollziehbar - genauer als bisher (UA 28) festzustellen (vgl. BGHSt 37, 231, 239).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Es bedarf zudem näherer Erörterung, ob der Angeklagte, der bei Begehung der Tat "alkoholisiert" und "erregt" (UA 10) war, einen möglichen tödlichen Ausgang des Geschehens in seine Überlegungen einbezogen und sich bewußt damit abgefunden hat (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Da dem Angeklagten nach der Tat eine Blutprobe entnommen wurde, ist diese der Berechnung zugrunde zu legen; die Trinkmengenangaben des Angeklagten sind nur für die Berechnung des "Nachtrunks" von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 9 e, f; § 316 Rdn. 8 e).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Einer etwaigen Anordnung der Unterbringung stünde nicht entgegen, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 245/96

    Fehlende Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    f) Angesichts der Feststellungen zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5, 11/12, 29) wird eingehender als bisher zu prüfen sein, ob gemäß § 64 StGB seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGH StV 1995, 635; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96; Dreher/Tröndle aaO. § 64 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Hierbei wird zu beachten sein, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96; vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 2 StR 16/96).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95

    Vorrang - Eingewurzelte Neigung - Psychische Disposition - Übung - Rauschmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    f) Angesichts der Feststellungen zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5, 11/12, 29) wird eingehender als bisher zu prüfen sein, ob gemäß § 64 StGB seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGH StV 1995, 635; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96; Dreher/Tröndle aaO. § 64 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Bei Würgen oder Erdrosseln als Tötungshandlung verstreicht bis zum Erfolgseintritt in der Regel ein ganz erheblicher Zeitraum der Gewaltanwendung, wie auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen problematischer Begründung des Tötungsvorsatzes zu entnehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 4 StR 275/96, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 48; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 5 StR 458/03, BGHR aaO Vorsatz, bedingter 57; vgl. ferner Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin, Bd. 1, 1973, S. 213, 217).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem zunächst "einer Therapie nicht zugänglichen" (UA 18, 19) Angeklagten bestehen, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGH bei Detter NStZ 1996, 428; Senatsbeschluß vom 2. Juli 1996 - 4 StR 275/96).
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