Rechtsprechung
BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 5 StPO; § 231 Abs. 2 StPO; § 230 Abs. 1 StPO; § 250 StPO; § 256 Nr. 1a, Nr. 2 StPO
Abwesenheit des Angeklagten (absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO); Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatz (Darlegungsanforderungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Verlesung eines ärztlichen Berichts anstelle der Vornahme einer persönlichen Vernehmung des Verfassers mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz; Vereinbarkeit einer Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen einen abwesenden Angeklagten mit § 230 Abs. 1 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesendheit des Angeklagten
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 585
- StV 2010, 289
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05
Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der …
Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09
Der neue Tatrichter wird im Falle einer Verurteilung wegen Vergewaltigung der Zeugin Be. bei der Strafrahmenwahl zu beachten haben, dass die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei einem Zusammentreffen mit gewichtigen Milderungsgründen, wie sie nach den bisherigen Feststellungen vorgelegen haben, entfallen und die Annahme eines minder schweren Falles in Betracht kommen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6). - BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens
Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09
Nach dieser Vorschrift darf zwar eine unterbrochene Hauptverhandlung ohne den Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (vgl. BGHSt 37, 249, 251), er über die Anklage schon vernommen war und das Gericht seine fernere Anwesenheit nicht für erforderlich erachtet. - BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01
Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer …
Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09
Das Landgericht hat sich nicht darauf beschränkt, in den ärztlichen Berichten einen Anknüpfungspunkt für weiteres prozessuales Verhalten zu sehen (vgl. dazu BGHSt 47, 270, 273). - BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96
Ärztliches Attest - Verlesung
Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09
Zudem diente die Verlesung der Berichte, soweit es den Vorwurf der Vergewaltigung betrifft, nicht ausschließlich dem Nachweis einer Köperverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 392/96, NStZ 1997, 199 m. N.).
- BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17
Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten …
Nach dieser Vorschrift darf eine unterbrochene Hauptverhandlung ohne den Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 4 StR 276/09, BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 16 Rn. 5; Urteil vom 30. November 1990 - 2 StR 44/90, BGHSt 37, 249, 251). - BGH, 22.01.2015 - 3 StR 528/14
Rechtsfehlerhafte Ersetzung der Vernehmung eines Arztes durch Verlesung einer vom …
Der Auffassung des Generalbundesanwalts, es sei daraus, dass der Angeklagte die Bescheinigung selbst eingereicht und ausweislich des Protokolls der Verlesung nicht widersprochen habe, auf dessen Einverständnis mit einer vernehmungsersetzenden Verlesung im Sinne von § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu schließen, folgt der Senat nicht, denn es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zu erkennen gegeben hätte, nach dieser Vorschrift verfahren zu wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65, 66; vom 19. November 2009 - 4 StR 276/09, juris Rn. 8).