Rechtsprechung
BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 74 Abs. 1 StGB; § 74b Abs. 2 StGB
Einziehung des Tatwerkzeugs (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74b Abs 2 StGB
Einziehung eines Computers: Verhältnismäßigkeit bei Möglichkeit der Datenlöschung - Wolters Kluwer
Löschung der Festplatte als milderes Mittel als die Einziehung des Computers
- rewis.io
Einziehung eines Computers: Verhältnismäßigkeit bei Möglichkeit der Datenlöschung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74 Abs. 1 Fall 2; StGB § 74b Abs. 2
Löschung der Festplatte als milderes Mittel als die Einziehung des Computers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 28.02.2012 - 22 KLs 7/11
- BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 202
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08
Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene …
Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12
Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat die Vorschrift - anders als die Absätze 1 und 3 dieser Norm - zwingenden Charakter (BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71).
- BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18
Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden
Dies kann bei einer Speicherung von Bilddateien durch deren endgültige Löschung geschehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71;… vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, aaO; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274). - BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische …
Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Computer nebst Zubehör vorliegend als Tatmittel anzusehen sind und deshalb nach § 74 Abs. 1 Alt. 2 StGB als Einziehungsgegenstand in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319).Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.
- BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14
Einziehung (Verhältnismäßigkeit der Maßnahme)
Als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat die Vorschrift - anders als die Absätze 1 und 3 dieser Norm - zwingenden Charakter (Senatsbeschluss vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1 mwN).
- BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15
Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der …
Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat die Vorschrift zwingenden Charakter; ein Ermessen ist dem Tatrichter, der sich in den Urteilsgründen damit auseinander setzen muss, ob mildere Maßnahmen zur Zweckerreichung in Betracht kommen, nicht eröffnet (Senat, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, StraFo 2012, 509). - BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (milderes Mittels bei der Einziehung von …
Gemäß § 74b Abs. 2 StGB ist in Fällen der Einziehung nach §§ 74, 74a StGB zwingend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274, und vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1) zu prüfen, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme hätte getroffen werden können, durch die der Zweck der Einziehung gleichermaßen hätte erreicht werden können. - BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16
Strafverfahren: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Einziehung
Als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat die Vorschrift § 74b Abs. 2 StGB zwingenden Charakter (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1 mwN).