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BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 227 StGB; § 46 Abs. 1 StGB;
Körperverletzung mit Todesfolge; Strafzumessung; - Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge - Geldstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Rechtsfehler - Minder schwerer Fall - Rahmen der Beurteilung - Strafzumessung - Erhebliche Schmerzen von Todeseintritt - Bewußtlosigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 227
Strafzumessung bei der Körperverletzung mit Todesfolge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92
Strafzumessung - Strafausspruch - Aufhebung der Strafe - Vergleichsfälle
Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99
Auch ist die verhängte Strafe für sich genommen noch nicht unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12), wenngleich sie die Obergrenze des für vergleichbare Fälle üblichen Maßes erreicht. - BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90
Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung …
- BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91
Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht
Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99
Auch ist die verhängte Strafe für sich genommen noch nicht unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12), wenngleich sie die Obergrenze des für vergleichbare Fälle üblichen Maßes erreicht.