Rechtsprechung
   BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8203
BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99 (https://dejure.org/1999,8203)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1999 - 4 StR 279/99 (https://dejure.org/1999,8203)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 4 StR 279/99 (https://dejure.org/1999,8203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 227 StGB; § 46 Abs. 1 StGB;
    Körperverletzung mit Todesfolge; Strafzumessung;

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Geldstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Rechtsfehler - Minder schwerer Fall - Rahmen der Beurteilung - Strafzumessung - Erhebliche Schmerzen von Todeseintritt - Bewußtlosigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 406

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227
    Strafzumessung bei der Körperverletzung mit Todesfolge

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 345/92

    Strafzumessung - Strafausspruch - Aufhebung der Strafe - Vergleichsfälle

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99
    Auch ist die verhängte Strafe für sich genommen noch nicht unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12), wenngleich sie die Obergrenze des für vergleichbare Fälle üblichen Maßes erreicht.
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99
    Auch ist die verhängte Strafe für sich genommen noch nicht unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12), wenngleich sie die Obergrenze des für vergleichbare Fälle üblichen Maßes erreicht.
  • BGH, 07.02.1992 - 2 StR 569/91

    Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - 4 StR 279/99
    Auch ist die verhängte Strafe für sich genommen noch nicht unvertretbar hoch (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9, 11, 12), wenngleich sie die Obergrenze des für vergleichbare Fälle üblichen Maßes erreicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht