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   BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11   

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https://dejure.org/2011,11417
BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11 (https://dejure.org/2011,11417)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - 4 StR 283/11 (https://dejure.org/2011,11417)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 (https://dejure.org/2011,11417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 58 Abs. 1 StGB; § 56 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO
    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafen (erforderliche Darlegung in den Urteilsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bei einem Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung muss das Urteil sagen, warum es keine Bewährung gab!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Begründungspflicht der Nicht-Aussetzung einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zur Begründungspflicht der Nicht-Aussetzung einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86

    Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes -

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
    Die Strafkammer hat sich in den Urteilsgründen mit der Frage, ob die Vollstreckung der beiden - jeweils aussetzungsfähigen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1984 - 5 AR (VS) 20/84, BGHSt 33, 94, 96) - Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten gemäß § 58 Abs. 1, § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, nicht befasst.
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 63/97

    Anforderungen an die formgerechte Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten);

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Versagung einer

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind im Urteil aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen zur Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12; MüKo-StPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 401 f. mwN).
  • OLG Bamberg, 03.08.2012 - 3 Ss 80/12

    Strafzumessung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafaussetzung zur

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen im Urteil Ausführungen zur Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 06.03.2012 - 1 StR 50/12 und vom 28.07.2011 - 4 StR 283/11 [jeweils bei juris]).

    4 2. Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 06.03.2012 - 1 StR 50/12 und vom 28.07.2011 - 4 StR 283/11 [jeweils bei juris]).

  • BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Erörterungen hierzu wären hier aber - ungeachtet der Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO - erforderlich gewesen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung dieser Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11, Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 4 RVs 47/18

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen wegen unterbliebener Bestellung eines

    Ausführungen zur Strafaussetzung sind jedenfalls dann aus materiell-rechtlichen Gründen erforderlich, wenn besondere Umstände des Falles zur Prüfung der Vergünstigung drängen und eine Erörterung nicht entbehrlich erscheint (BGH StV 2011, 728; BGH Beschluss vom 28. Juli 2011, Az.: 4 StR 283/11, zitiert nach juris; BGH NStZ 1986, 374).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 232/16

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Nichtaussetzung der Freiheitstsrafe zur

    Vor dem Hintergrund der Begehung beider Verbrechen in der Haft war eine Erörterung dieser Frage aus materiell-rechtlichen Gründen als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - 6 StR 5/22

    Entscheidung über die Vollstreckung einer aussetzungsfähigen

    Unabhängig von § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn - was hier der Fall ist - angesichts der konkreten Umstände des Falls eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht so fern liegt, dass eine ausdrückliche Erörterung der Aussetzungsfrage entbehrlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
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