Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1992 - 4 StR 283/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2154
BGH, 08.09.1992 - 4 StR 283/92 (https://dejure.org/1992,2154)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1992 - 4 StR 283/92 (https://dejure.org/1992,2154)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1992 - 4 StR 283/92 (https://dejure.org/1992,2154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Affekttat - Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit - Bewußtseinsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Hochgradiger Affekt bei Gewalttaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 33
  • StV 1993, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Eine exakte detailreiche Erinnerung kann indes ein Gegenindiz für einen zur Schuldunfähigkeit führenden Affekt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 283/92, NStZ 1993, 33, 34; Senat, Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 512; BeckOK StGB/Eschelbach, 45. Edition, § 20 Rn. 36.2; Müller/Nedopil, Forensische Psychiatrie, 5. Aufl., S. 279 f.), mit dem sich das Landgericht auseinanderzusetzen hatte.
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei einer solchen Situation auch ein "Vorgestalten" der Tat in der Phantasie bis hin zu Ankündigungen und Vorbereitungshandlungen der Tat mit einem tatauslösenden affektiven Durchbruch vom Schweregrad des § 21 StGB vereinbar sein können (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 6 und 11 m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Allerdings könnten unter Zugrundelegung der in der psychiatrischen Literatur beschriebenen und nach der Rechtsprechung in Betracht zu ziehenden Merkmale der Affekttat (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6 m.N.) einige Besonderheiten, und zwar namentlich die Neigung des Angeklagten zu aggressiver Reaktion unter Alkoholeinwirkung, seine dem eigentlichen Tatgeschehen vorausgehenden Gewalttätigkeiten gegen die Geschädigte bis zu deren Flucht zu den Nachbarn, die dadurch bewirkte Unterbrechung der tätlichen Auseinandersetzung sowie das aggressive Verhalten des Angeklagten gegenüber den Nachbarn unmittelbar vor der Tat, der Annahme eines hochgradigen tatauslösenden oder zumindest tatbegleitenden Affekts entgegenstehen.

    Insoweit hätte das Schwurgericht insbesondere zu bedenken gehabt, daß die ersichtlich ambivalente Täter-Opfer-Beziehung mit immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen auf eine Affekttat hindeuten kann, deren Opfer eine enge Bezugsperson des Täters ist (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 6; Senatsbeschluß vom 3. August 1993 - 4 StR 138/93).

    Daß der Angeklagte sich an das Tatgeschehen erinnern kann und im Ermittlungsverfahren ein Teilgeständnis abgelegt hat, schließt einen hochgradigen Affekt nicht aus (BGHR StGB § 21 Affekt 6).

  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende

    Es handelt sich dabei nur um einen von vielen Aspekten, die als Indizien - nicht als Ausschlusskriterien - im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3 und 5; BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6).
  • BGH, 03.08.1993 - 4 StR 138/93

    Beurteilung der Kriterien einer verminderten Schuldfähigkeit - Aggressives

    Für die Annahme, daß das Persönlichkeitsgefüge des Angeklagten bei der Tatausführung schwer erschüttert war, sprechen hingegen die schon längere Zeit vor der Tat bestehende ambivalente Täter-Opfer-Beziehung mit chronischen Affektspannungen (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 6), das mit elementarer Wucht ablaufende Tatgeschehen sowie das von Besorgnis um das Wohlergehen seiner Lebensgefährtin geprägte Nachtatverhalten des Angeklagten.
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 284/06

    Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (Alkohol; sichere Feststellung für die

    Das Landgericht hat ferner nicht erwogen, ob die Schlussfolgerung des Angeklagten aus einer Äußerung des Tatopfers, er sei nicht der Erzeuger von T. (UA S. 26), die Affektspannungen in der schwierigen Partnerbeziehung erhöht haben könnte (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 6).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall;

    Es hat dies - auch insoweit sachverständig beraten - für beide Angeklagten aufgrund einer hinreichenden Gesamtbetrachtung der für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechenden Kriterien in rechtsfehlerfreier Weise verneint (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3 und 5; BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07

    Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und

    Denn es handelt sich dabei nur um einen von vielen Aspekten, die als Indizien - nicht als Ausschlusskriterien - im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für und gegen die Annahme eines schuldrelevanten Affekts sprechen können (vgl. BGHR StGB § 20 Bewusstseinsstörung 3 und 5; BGHR StGB § 21 Affekt 4 bis 6; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 5 StR 504/06).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs in der Revision - Zeitlich begrenzte

    Die Tat weist im weiteren und engeren Vorfeld und in ihrem Ablauf Merkmale auf, welche häufig bei Affekthandlungen anzutreffen sind (vgl. hierzu zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle 1989, 201, 208 f.; Rasch, Die Tötung des Intimpartners, 1964, 94 ff.; Saß Nervenarzt 1983, 557 ff.; vgl. auch BGHR StGB § 21 Affekt 5, 6).
  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93

    Strafzumessung bei der Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags in

    Daß die durch das Verhalten seiner Ehefrau ausgelöste "leicht affektive Aufladung" (UA 38, 40) nicht den Schweregrad erreicht hat, der nach § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit begründet hätte, entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, diese im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung situationsgerecht zu bewerten und strafmildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1986, 198; 1992, 318; NStZ 1993, 33, 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht