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   BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99   

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BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99 (https://dejure.org/2000,811)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2000 - 4 StR 287/99 (https://dejure.org/2000,811)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99 (https://dejure.org/2000,811)
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Klarstellender Gesetzgebungsakt

§ 121 Abs. 2 GVG, auch eine nachträgliche Klarstellung durch den Gesetzgeber (in der Gesetzesbegründung, ohne rechtliche Rückwirkung) kann eine frühere Entscheidung hinfällig machen und somit die Vorlagepflicht entfallen lassen

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 2 GVG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung des Mindestlohns

  • lexetius.com

    GVG § 121 Abs. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 17
  • NJW 2000, 1880
  • NZA 2000, 558
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60

    Anbringen eines Warenautomatens an einer Hauswand - Mangelhaftigkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
    In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof wiederholt das Vorliegen einer entscheidungserheblichen Divergenz bejaht (vgl. BGHSt 15, 361; 23, 377, 378 ff.; 33, 394, 396; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 1977, 276), einen Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen jedoch für den Fall erwogen, daß die anderweitigen Rechtsänderungen es schlechterdings ausgeschlossen erscheinen lassen, die Rechtsfrage anders als nunmehr beabsichtigt zu entscheiden (BGHSt 33, 394, 396; vgl. auch Hannich aaO; Hanack aaO S. 168) bzw. die Änderung eine grundlegend neue Rechtslage geschaffen hat (BGHSt 23, 377, 378 f.; 39, 288, 289 = JR 1994, 121 m. abl.

    Die im Jahre 1998 erfolgte Neufassung der erst 1996 erlassenen Vorschriften hat daher keinen neuen Rechtszustand geschaffen, sondern lediglich das zutreffende Verständnis der alten Fassung verdeutlicht (vgl. BGHSt 15, 361, 367).

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
    Dies kann ferner - über den Fall hinaus, daß der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage bereits eindeutig (BGHSt 13, 129, 133; 34, 90, 92; 94, 97) entschieden hat (BGHSt 16, 7, 9; 27, 228, 230 f.; 34, 79, 80; 43, 241, 244 f.; 277, 282; BGH LM Nr. 11 zu § 121 GVG; NJW 1977, 964) - allein schon die Folge eines vollzogenen Wandels der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein; so ist die "neuere Rechtsprechung zur Auslegung strafrechtlicher Normen" geeignet, ältere Entscheidungen zu den Subsidiaritätsklauseln in verschiedenen Strafvorschriften als überholt erscheinen zu lassen (BGHSt 43, 237, 239; vgl. bereits RGZ 102, 276, 278; Schäfer/Harms aaO § 121 GVG Rdn. 46, 47, 60).

    Stets bedarf es jedoch hinreichend sicherer und offenkundiger Anhaltspunkte, in welchem Sinn der Gesetzgeber die in Rede stehende Norm verstanden wissen will (vgl. BGHSt 43, 237, 239).

  • BayObLG, 13.10.1999 - 3 ObOWi 88/99

    Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
    Hier kommt hinzu, daß die vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auslegung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eher fernlag (ablehnend auch AG Neubrandenburg wistra 1999, 355; offengelassen von BayObLG NStZ 2000, 148).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Schon im Hinblick auf § 31 BVerfGG entfällt die Vorlagepflicht, wenn das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserhebliche Rechtsfrage abweichend von der bisherigen Rechtsprechung selbst entschieden hat (vgl. BGH 21. März 2000 - 4 StR 287/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHSt 46, 17; 26. Januar 1977 - 3 StR 527/76 - NJW 1977, 686; 17. März 2011 - IX ZR 63/10 - Rn. 30, BGHZ 189, 1) .

    Nichts anderes gilt, wenn es den Fachgerichten aufgegeben hat, einen bestimmten rechtlichen Komplex insgesamt anhand der von ihm entwickelten Maßstäbe neu zu gestalten (BGH 21. März 2000 - 4 StR 287/99 - zu II 2 b aa der Gründe, aaO; 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - BGHSt 44, 171) .

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Infolge dieser mit Wirkkraft des § 31 BVerfGG ergangenen Entscheidung ist eine Bindung des Senats an die dahingehende Rechtsprechung des 4. Strafsenats entfallen, die noch Anlass für das Anfrageverfahren nach § 132 GVG gegeben hatte; einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen bedarf es nicht mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99, BGHSt 46, 17, 20 f.; Hannich in KK-StPO, 6. Aufl., § 132 GVG Rn. 8).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Demnach ist die rechtliche Grundlage der früheren anders lautenden Entscheidungen in Fällen wie dem vorliegenden entfallen (vgl. BGHSt 46, 17, 20).
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