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   BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79   

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BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,10475)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1979 - 4 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,10475)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,10475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweifelsfreie Feststellung des niedrigen Beweggrundes als Voraussetzung einer Verurteilung wegen versuchten oder vollendeten Mordes - Körperliche Misshandlung "ohne jeglichen Grund" als niedriger Beweggrund - Die zu der Straftat führende Willensbetätigung entscheidend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79
    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung BGHSt 11, 29/30.
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79
    Da der Aufhebungsgrund ausschließlich die innere Tatseite betrifft, steht er der Aufrechterhaltung dieser Feststellungen nicht entgegen (vgl. BGHSt 14, 30, 34 ff).
  • BGH, 02.06.1977 - 4 StR 169/77

    Fehlende Vereidigung einer Zeugin - Annahme niedriger Beweggründe bei fehlender

    Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79
    Eine Verurteilung wegen - versuchten oder vollendeten - Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, setzt voraus, daß ein als niedrig anzusehender Beweggrund zweifelsfrei festgestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77).
  • BGH, 03.05.1979 - 4 StR 185/79

    Vom Täter nicht verschuldete Gemütsverfassung aus Verzweiflung, Angst und Wut als

    Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79
    Deshalb ist bei der Festsetzung einer Jugendstrafe in erster Linie darauf abzustellen, welche Strafhöhe aus erzieherischen Gründen angemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1979 - 4 StR 185/79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Tötung eines Menschen, zu der der Täter weder durch das Verhalten des Opfers noch durch sonstige, außerhalb seiner Person liegende Umstände veranlaßt worden ist, in der Regel auf das Vorliegen von niedrigen Beweggründen schließen läßt (BGH, Urt. vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79).
  • BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung

    Eine solche Einstellung, bei der der Täter meint, nach eigenem Gutdünken über das Leben des Opfers verfügen zu können, steht auf sittlich tiefster Stufe und ist besonders verachtenswert (BGHSt 47, 128, 132 m.w.N.; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Demnach ist auch keine ausreichende Grundlage vorhanden, daß der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat (BGH, Urteile vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79 -).
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   BGH, 23.10.1979 - 4 StR 298/79   

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BGH, 23.10.1979 - 4 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,6981)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1979 - 4 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,6981)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 4 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,6981)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zur verbundenen Strafsache von Jugendlichen und Heranwachsenden - Anforderungen an die Zuständigkeit von Jugendstrafkammern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - 4 StR 298/79
    Da die Gesetzeslage eindeutig ist, und dem Revisionsgericht für die Zurückverweisung keine Wahlmöglichkeit zustand, kann an der Zuständigkeit der Jugendstrafkammer hier kein Zweifel bestehen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. September 1979 - 2 StR 743/78 -).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 207/79
    Da die Gesetzeslage eindeutig ist, und dem Revisionsgericht für die Zurückverweisung keine Wahlmöglichkeit zustand, kann an der Zuständigkeit der Jugendstrafkammer hier kein Zweifel bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 1979 - 2 StR 743/78 - und vom 23. Oktober 1979 - 4 StR 298/79 ).
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