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BGH, 10.03.2005 - 4 StR 3/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 189 GVG; § 185 GVG; § 273 Abs. 1 StPO; 274 StPO
Dolmetscherbestellung (fehlende Vereidigung; Belehrung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls (wesentliche Förmlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlende Vereidigung und Belehrung eines notwendig zugezogenen Dolmetschers als Revisionsgrund; Unwiderlegbare Vermutung hinsichtlich der Nichtvornahme der Vereidigung bei fehlendem Hinweis im Sitzungsprotokoll; Aufhebung des Urteils auf Grund möglicher ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 189; StPO § 273 Abs. 1
Protokollierung der Vereidigung des Dolmetschers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - 4 StR 3/05
Bei dem danach bewiesenen Verstoß gegen § 189 GVG handelt es sich zwar nur um einen relativen Revisionsgrund (vgl. BGHR GVG § 189 Beeidigung 3).
- BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers
Hierbei handelt es sich um eine für die Hauptverhandlung vorgeschriebene Förmlichkeit, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 3/05, BGHR GVG § 189 Beeidigung 4).