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   BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

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  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1996, 610



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00  

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auf der Grundlage dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat das Landgericht den Angeklagten zu Recht wegen einer - einheitlichen (BGH NStZ 1996, 610 f.; 1998, 568, 569 m. Anm. Dierlamm; Senatsbeschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 424/00 m.w.N.), teilweise vollendeten, teilweise versuchten - Betrugstat nach § 263 Abs. 1 StGB verurteilt.
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03  

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Hiervon kann nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn durch die genaue Bezeichnung des Konkurrenzverhältnisses der Schuldspruch unübersichtlich und schwer verständlich würde (BGH NStZ 1996, 610, 611).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09  

    Untreue (Pflichtwidrigkeit: Vermögensbezug, Gesetzlichkeitsprinzip,

    Denn dies widerspräche dem auch zu berücksichtigenden Gebot der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, wistra 2007, 388, 391; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 525/05; BGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96, NStZ 1996, 610, 611).
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  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07  

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Denn dies widerspräche dem auch zu berücksichtigenden Gebot der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel (vgl. BGH NStZ 1996, 610, 611; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 525/05).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01  

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Bewirkt der mittelbare Täter durch lediglich eine Einflußnahme auf den oder die Tatmittler, daß diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, werden diese in der Person des mittelbaren Täters zur Tateinheit verbunden, da sie letztlich allein auf dessen einmaliger Einwirkung auf den oder die Tatmittler beruhen (s. etwa BGHSt 40, 218, 238; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 303; 1997, 181, 182; 1998, 262; 1999, 23, 24).
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97  

    StGB (1975) § 263

    Allerdings können den Angeklagten die von Ba. , Franz-Josef B. und S. bewirkten 35 Warenbestellungen nur als eine Tat der Beteiligung an in gleichartiger Tateinheit verwirklichtem Betrug zugerechnet werden, weil sich ihre Tatbeiträge nach den getroffenen Feststellungen in ihrem einmal gefaßten Entschluß, "den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfange fort(zu)führen", und dessen Verwirklichung erschöpften (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 - und vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97  

    StGB § 263, § 283, § 283 b

    Sollte der den Angeklagten zu machende Vorwurf sich darauf beschränken, daß sie die für die Auftragserteilung zuständigen Mitarbeiter generell (konkludent) zur Erteilung weiterer Aufträge angehalten haben, dann würden sich die als Betrugshandlungen bewerteten Vorgänge in ihrer Person zu einer Handlung verbinden (BGH, Urteil vom 25. April 1996 - 4 StR 612/95 = wistra 1996, 230 ; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 = wistra 1996, 303 ; BGHR StGB § 52 Abs. 1 = Handlung dieselbe 26; s. a. BGHSt 40, 218 ).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 525/05  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Eine solche ist hingegen hinsichtlich der Anzahl der angenommenen gleichartig idealkonkurrierenden Einzelfälle entbehrlich (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1996, 610, 611).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98  

    StGB § 52, § 53; StPO § 261

    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B.' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35 ; BGH wistra 1996, 230 ; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).
  • BGH, 26.03.1997 - 5 StR 127/07  
    Denn dies widerspräche dem auch zu berücksichtigenden Gebot der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel (vgl. BGH NStZ 1996, 610, 611; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 525/05).
  • BGH, 26.05.1998 - 5 StR 210/98  
  • LG Essen, 10.03.2010 - 56 KLs 11/09  

    Wirtschaftsrecht

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