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   BGH, 09.02.1988 - 4 StR 30/88   

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https://dejure.org/1988,7813
BGH, 09.02.1988 - 4 StR 30/88 (https://dejure.org/1988,7813)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1988 - 4 StR 30/88 (https://dejure.org/1988,7813)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 4 StR 30/88 (https://dejure.org/1988,7813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung trotz Vollrausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 4 StR 30/88
    Liegen die Voraussetzungen des § 21 StGB vor, so ist deshalb mitzuteilen, ob es der Bemessung der Strafe den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt hat oder ob es vom Regelstrafrahmen ausgegangen ist; in diesem Fall ist darzulegen, aus welchem Grund von der Anwendung des gemilderten Strafrahmens abgesehen wurde (vgl. BGHR § 21 StGB Strafrahmenverschiebung 11).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 4 StR 30/88
    Die bloße Berücksichtigung als Strafmilderungsgrund (Urteilsausfertigung S. 22) genügt in einem solchen Falle nicht (vgl. BGH NStZ 83, 407 m.w.N.), zumal hier eine Strafe ganz hätte entfallen können.
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 1/13

    Nötigung (fehlende tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines

    Somit ist insbesondere nicht nachvollziehbar, ob der Bemessung der Strafen mit Blick auf die - "nicht ausschließbar" - angenommene erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen oder - und gegebenenfalls aus welchen Gründen - der Regelstrafrahmen zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 4 StR 30/88, BGHR StGB § 233 Strafrahmenverschiebung 1).
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