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   BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13   

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https://dejure.org/2013,38704
BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13 (https://dejure.org/2013,38704)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - 4 StR 302/13 (https://dejure.org/2013,38704)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13 (https://dejure.org/2013,38704)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 StGB: § 30 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 240 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 46 Abs. 1 StGB
    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung: Verhältnis zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln); Nötigung (Erfolgsdelikt); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 BtMG 1981, § 30a BtMG 1981, § 46 StGB
    Strafzumessung: Strafzumessungsuntergrenze beim bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Strafmildernde Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft im Rahmen der konkreten Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafzumessungsuntergrenze beim bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafmildernde Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft im Rahmen der konkreten Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessungsfehler zugunsten des Angeklagten - U-Haft als Strafmilderung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersuchungshaft ist per se kein Strafmilderungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Untersuchungshaft ist per se kein Strafmilderungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 611
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Die Formulierung, "der Gesetzgeber hatte bei Schaffung des zusätzlich verschärften Verbrechenstatbestandes des § 30a BtMG international organisierte Drogensyndikate im Blick, die nicht nur mittels Kurieren Drogen in die Bundesrepublik einschleusen, sondern auch Absatzorganisationen aufbauen und Maßnahmen für das Waschen und den Rückfluss der Gelder aus Rauschgifthandel treffen" lässt besorgen, dass die Strafkammer im Rahmen der Gesamtabwägung zu hohe Anforderungen an die Annahme eines "Normalfalles" nach § 30a Abs. 1 BtMG gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 StR 402/95, BGHR BtMG § 30a Bande 2; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Allein in dem Bereithalten eines Zahlungsmittels für noch völlig ungewisse Betäubungsmittelgeschäfte liegt weder ein versuchtes noch ein vollendetes Handeltreiben (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1990 - 2 StR 147/90, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 225, 555).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Dabei hat sie übersehen, dass die durch den schwereren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Tatbestände sowohl des § 29a Abs. 1 BtMG als auch des § 30 Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1); für die Höchststrafe gilt demgegenüber nach der ständigen Rechtsprechung die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13 Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Dabei hat sie übersehen, dass die durch den schwereren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Tatbestände sowohl des § 29a Abs. 1 BtMG als auch des § 30 Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1); für die Höchststrafe gilt demgegenüber nach der ständigen Rechtsprechung die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13 Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 Rn. 25 und vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03

    Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg);

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Die Nötigung ist außerdem als Erfolgsdelikt ausgestaltet (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Die Formulierung, "der Gesetzgeber hatte bei Schaffung des zusätzlich verschärften Verbrechenstatbestandes des § 30a BtMG international organisierte Drogensyndikate im Blick, die nicht nur mittels Kurieren Drogen in die Bundesrepublik einschleusen, sondern auch Absatzorganisationen aufbauen und Maßnahmen für das Waschen und den Rückfluss der Gelder aus Rauschgifthandel treffen" lässt besorgen, dass die Strafkammer im Rahmen der Gesamtabwägung zu hohe Anforderungen an die Annahme eines "Normalfalles" nach § 30a Abs. 1 BtMG gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 StR 402/95, BGHR BtMG § 30a Bande 2; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Dabei hat sie übersehen, dass die durch den schwereren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Tatbestände sowohl des § 29a Abs. 1 BtMG als auch des § 30 Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1); für die Höchststrafe gilt demgegenüber nach der ständigen Rechtsprechung die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13 Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 Rn. 25 und vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645).
  • BGH, 14.08.2013 - 2 StR 144/13

    Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG hinsichtlich der Mindeststrafe

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, Rn. 9 (insoweit in StV 2016, 611 nicht abgedruckt); Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13 Rn. 9; vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31; vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 nicht abgedruckt; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 241/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen)

    a) Zwar kann der durch den schweren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängte Tatbestand des § 29a Abs. 1 BtMG, ebenso wie der hier gleichfalls verdrängte Tatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, grundsätzlich eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, juris Rn. 7 mwN; vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680).
  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 270/14

    Nötigung (Eintritt des Taterfolgs)

    Eine vollendete Nötigung liegt daher erst dann vor, wenn das Opfer aufgrund der Druckwirkung des Nötigungsmittels die vom Täter angestrebte Handlung vorgenommen oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 302/13, Rn. 13; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36; Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 506/05, NStZ-RR 2006, 77 mwN).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18

    Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13 Rn. 9; vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31; vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 ff. nicht abgedruckt; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, Rn. 9, vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, und vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12, Rn. 25, jeweils mwN).
  • LG Kaiserslautern, 26.01.2017 - 4 KLs 6042 Js 217/13

    Zwangsheirat: Strafbarkeit der erzwungenen Eingehung einer Imam-Ehe sowie einer

    Demgegenüber ist die erlittene Untersuchungshaft bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe kein Strafmilderungsgrund, weil sie nach § 51 Abs. 1 S. 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (BGH, Urt. v. 28.03.2013, Az.: 4 StR 467/12; BGH, Urt. v. 10.10.2013, Az.: 4 StR 258/13; BGH, Urt. v. 19.12.2013, Az.: 4 StR 302/13).
  • BGH, 05.10.2022 - 3 StR 270/22

    Strafrahmen bei minder schwerem Fall der bandenmäßigen Einfuhr von

    Bei einem minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG kommt dem hinter die bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 1 BtMG) zurücktretenden Tatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG eine Sperrwirkung lediglich hinsichtlich der Unter-, nicht auch der Obergrenze des Strafrahmens zu (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, juris Rn. 7 mwN; Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Strafzumessung 5 Rn. 5).
  • OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16

    Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung

    Rechtmäßige Untersuchungshaft ist bei einem Angeklagten, der Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, in der Regel ohne strafmildernde Bedeutung, da sie nach § 51 StGB anzurechnen ist (BGH, StV 2014, 611; Stree/Kinzig, § 46, Rn. 55; MüKo StGB Miebach , § 46 Rn. 153; SK-StGB Horn/Wolters , § 46, Rn. 163; Fischer, § 46, Rn. 70).
  • OLG Hamm, 17.12.2015 - 4 Ws 432/15

    Keine analoge Anwendung von § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB auf im Inland erlittene

    Der bloße Umstand des Vollzuges von Untersuchungshaft ist zwar kein Strafmilderungsgrund, wohl aber eine besondere, tatsachenbasierte Haftempfindlichkeit oder besondere Beschwernisse während ihres Vollzuges (vgl. nur: BGH, Urt. v. 24.03.2015 - 5 StR 6/15 - juris; BGH Urt. v. 19.12.2013 - 4 StR 302/13 - juris).
  • LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15

    Ausschluss einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Begehung von

  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
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