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   BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12   

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https://dejure.org/2012,28722
BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12 (https://dejure.org/2012,28722)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2012 - 4 StR 305/12 (https://dejure.org/2012,28722)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12 (https://dejure.org/2012,28722)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 179 StGB
    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung schwer erklärlicher Erinnerungslücken zu sexuellen Kontakten mit dem Angeklagten; relative Bedeutung der Aussagekonstanz); schwerer sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 179 StGB
    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; nicht erklärbare Erinnerungslücke des Tatopfers; Gesamtwürdigung der Umstände

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung der Aussagen der Nebenklägerin und eines Angeklagten bei Aussage gegen Aussage bzgl. des schweren sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen durch Einnahme eines Antidepressivums oder einvernehmlichen sexuellen Handlungen

  • rewis.io

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; nicht erklärbare Erinnerungslücke des Tatopfers; Gesamtwürdigung der Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Beweiswürdigung der Aussagen der Nebenklägerin und eines Angeklagten bei Aussage gegen Aussage bzgl. des schweren sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen durch Einnahme eines Antidepressivums oder einvernehmlichen sexuellen Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Erinnerungslücken bei Zeugen begründen den Verdacht der Themenvermeidung - Beruft sich ein Zeuge auf Erinnerungslücken, muss das Landgericht erforschen, ob der Zeuge Fragen bezüglich dieses Themas gezielt vermeiden möchte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 383
  • StV 2014, 127
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).

    In einem Fall in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 533/07; Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).

  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12
    Dazu sind die in dem früheren Urteil verhängten Einzelstrafen festzustellen, da allein sie in die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe einfließen und die Gesamtstrafe aus dem früheren Urteil aufgelöst wird (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 312/58, BGHSt 12, 99; SSW/StGB/Eschelbach, § 55 Rn. 24).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12
    Eine Inkonstanz in den Bekundungen eines Zeugen stellt einen Hinweis auf mangelnde Glaubhaftigkeit der Angaben insgesamt dar, wenn sie nicht mehr mit natürlichen Gedächtnisunsicherheiten erklärt werden kann (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 172).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12
    In einem Fall in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 533/07; Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12
    In einem Fall in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 533/07; Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12
    In einem Fall in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 533/07; Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21

    Sexueller Missbrauch

    Dabei hat die Kammer nicht übersehen, dass nach der Rechtsprechung ein wenig vergessensanfälliges Erlebnis in aller Regel erinnert werden sollte, soweit es sich um eine unter normalen Bedingungen nicht erklärbare Erinnerungslücke handelt (BGH, NStZ-RR 2012, 383-385, Rn. 9).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 33/12, Rn. 10, wistra 2013, 195, 196; Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384; Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 mwN).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe, Einbeziehung aller

    a) In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, muss aus den Urteilsgründen hervorgehen, dass das Tatgericht alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384).

    (1) So weisen die Schilderungen des Nebenklägers zu dem verfahrensgegenständlichen Analverkehr, der als körpernahes Geschehen wenig vergessensanfällig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384), in den unterschiedlichen Vernehmungen erhebliche Abweichungen auf.

  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage Konstellationen: schwerer sexueller

    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, muss aus den Urteilsgründen hervorgehen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384).

    Es erscheint nicht lebensnah, dass ein Kind einen von ihm erduldeten Oral- und Analverkehr bei seiner polizeilichen Vernehmung vergessen haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8), zumal ein solches körpernahes Geschehen wenig vergessensanfällig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384; vgl. auch Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl., S. 53; Kühne/Kluck, FamRZ 1995, 981, 984).

  • OLG Koblenz, 02.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 32/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei der Beweiskonstellation

    Das Urteil leidet an einem sachlich-rechtlichen Mangel, da die Beweiswürdigung zur Täterschaft des Angeklagten lückenhaft ist (vgl. BGH, 4 StR 305/12 v. 23.08.2012 - BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 38 ; Senat, 2 OLG 3 Ss 2/15 v. 03.02.2015; 2 Ss 62/14 v. 13.06.2014).

    Steht Aussage gegen Aussage, muss der Tatrichter daher im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegungen einbeziehen (vgl. BGH, 2 StR 94/14 v. 07.07.2014 - NStZ 2014, 667 ; 5 StR 394/12 v. 30.08.2012 - NStZ-RR 2013, 19 ; 4 StR 472/14 v. 19.11.2014 - NStZ-RR 2015, 86 ; 4 StR 305/12 v. 23.08.2012 - BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 38 ; Senat, 2 Ss 62/14 v. 13.06.2014; 2 Ss 85/12 v. 22.10.2012), insbesondere ist die Aussage des einzigen Belastungszeugen einer sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGH, 2 StR 101/15 v. 02.09.2015 - BGH NStZ-RR 2016, 87 ; 1 StR 94/98 v. 29.07.1998 - BGHSt 44, 153 ; Senat, 2 OLG 3 Ss 2/15 v. 03.02.2015).

  • BGH, 03.08.2022 - 4 StR 62/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Gesamtwürdigung, sorgfältige

    Eine für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung bedeutsame Konstanz kann sich daher nur in Bezug auf hinreichend komplexe Sachverhaltsschilderungen ergeben (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 385 mwN).

    Bei der Schilderung von körpernahen Ereignissen ist im Allgemeinen zu erwarten, dass der Zeuge insbesondere globale Körperpositionen bei der Haupthandlung auch über längere Intervalle in Erinnerung behält (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384; Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 457/21 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

    Auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148 f.; Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383 f.) weist die Beweiswürdigung wegen der Sexualdelikte Rechtsfehler auf.
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Sie ist lückenhaft (vgl. BGH, 4 StR 305/12 v. 23.08.2012, juris Rn. 6, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 38; Senat, 2 OLG 4 Ss 32/16 v. v. 02.05.2016, juris Rn. 4; 2 OLG 3 Ss 2/15 v. 03.02.2015; 2 Ss 62/14 v. 13.06.2014).

    Steht Aussage gegen Aussage, muss der Tatrichter daher im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegungen einbeziehen (vgl. BGH, 2 StR 94/14 v. 07.07.2014, juris Rn. 7, NStZ 2014, 667; 5 StR 394/12 v. 30.08.2012, juris Rn. 2, NStZ-RR 2013, 19; 4 StR 472/14 v. 19.11.2014, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 86; 4 StR 305/12 v. 23.08.2012, juris Rn. 6, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 38; Senat aaO mwN); insbesondere ist die Aussage des einzigen Belastungszeugen einer sorgfältigen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGH, 2 StR 101/15 v. 02.09.2015, juris Rn. 7, BGH NStZ-RR 2016, 87; 1 StR 94/98 v. 29.07.1998, BGHSt 44, 153 ; Senat aaO mwN).

  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 416/13

    Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite beim schweren sexuellen Missbrauch

    Darüber hinaus müssen in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ-RR 2012, 383, 384 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2015 - 1 StR 445/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Indizwirkung wahrheitswidrigen

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 305/12, NStZ-RR 2012, 383, 384).
  • OLG Hamburg, 21.03.2016 - 1 Ws 40/16

    Strafverfahren wegen Totschlags: Gefährdung des Untersuchungszwecks durch

  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 343/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; sexueller Mißbrauch unter

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 457/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussagen:

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 Ss 72/19

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Fällen

  • OLG Koblenz, 07.04.2014 - 2 Ss 2/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eigene Sachkunde des Tatrichters bei der Beurteilung

  • LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19

    Vergewaltigung

  • BGH, 13.08.2014 - 4 StR 211/14

    Adhäsionsverfahren (Feststellungsantrag auf das Bestehen von Ansprüchen dem

  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

  • OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
  • LG Hamburg, 21.03.2016 - 1 Ws 40/16

    Akteneinsicht des Nebenklägers bei Strafverfahren wegen Totschlags

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