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   BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85   

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https://dejure.org/1985,1480
BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85 (https://dejure.org/1985,1480)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 4 StR 307/85 (https://dejure.org/1985,1480)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 4 StR 307/85 (https://dejure.org/1985,1480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schuldspruchs und seine kostenrechtliche Bedeutung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 177, 179
    Ausnutzung der Nötigung eines anderen; Begriff der Widerstandsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 77
  • MDR 1985, 949
  • NStZ 1986, 210
  • StV 1986, 18
  • JR 1986, 342
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85
    Der Umstand, daß der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger weniger schwer wiegt als der der Vergewaltigung, führt ebensowenig zur Anwendung des § 465 Abs. 2 StPO wie die Tatsache, daß die Milderung des Schuldvorwurfs und die Ermäßigung der Strafe erst auf eine Revisionsentscheidung hin vorgenommen worden ist (BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht allein deswegen erfüllt, weil die Verurteilung leichter wiegt als der ursprüngliche Vorwurf und die Tateinheit zwischen dem zur Verurteilung gelangten und dem ursprünglich erhobenen Tatvorwurf einen Teilfreispruch nicht zulässt (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1985 - 4 StR 307/85, NStZ 1986, 210, bei Pfeiffer; vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 4; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 465 Rn. 5).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Dieses Merkmal erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die - insoweit den Bewußtseinsstörungen vergleichbar (BGH MDR 1985, 949, 950) - nicht pathologisch bedingt sind, also keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 22/83 (S); Lange in LK, 10. Aufl. §§ 20, 21 StGB Rdn. 34 ff).
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Der Begriff erfasst Fälle völliger Bewusstlosigkeit durch Schlaf (BGH, Urteil vom 24.09.1991 - 5 StR 364/91 - zitiert nach juris), solche des schweren Rausches durch Medikamente (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 - 2 StR 537/97 - zitiert nach juris) sowie tiefgreifende Erschöpfungszustände (BGH, Urteil vom 11.07.1985 - 4 StR 307/85 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GA 1977, 144 betrifft ebenso wie die in NJW 1986, 77 einen anderen Fall.
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