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BGH, 22.07.1997 - 4 StR 307/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung und sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen - Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1989 - 3 StR 385/89
Berücksichtigung der Rückwirkung eines milderes Gesetzes
Auszug aus BGH, 22.07.1997 - 4 StR 307/97
Die der Strafzumessung zugrundeliegenden Feststellungen sind von der Gesetzesänderung nicht berührt und können daher bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 3).
- BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97
Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an …
Das könnte im Hinblick darauf, daß § 177 Abs. 1 StGB n.F. einen Regelstrafrahmen mit einer Mindeststrafe von nur noch einem Jahr Freiheitssrafe vorsieht, in Anbetracht der konkreten Tatumstände und des Zeitablaufs namentlich im Fall der Vergewaltigung zum Nachteil von Antje N. (II. 2 der Urteilsgründe) zu bejahen sein (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juli 1997 - 4 StR 307/97). - BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher …
Bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise kann er deshalb insoweit milderes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB sein, dessen Rückwirkung nach § 354 a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 1997 - 4 StR 307/97 - und vom 14. August 1997 - 4 StR 352/97).