Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1064
BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72 (https://dejure.org/1972,1064)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1972 - 4 StR 308/72 (https://dejure.org/1972,1064)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72 (https://dejure.org/1972,1064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum - Vergehen gegen das Opiumgesetz in Tateinheit mit Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung - Einziehung der Anwartschaft des Angeklagten auf das Eigentum an dem zur Tat benutzten Personenkraftwagen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 10
  • NJW 1972, 2053
  • NJW 1973, 105 (Ls.)
  • MDR 1972, 1045
  • DB 1972, 2208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
    Die Anwartschaft des Täters auf Erwerb des Eigentums an einer Sache, die er einem Dritten zur Sicherung übereignet hat, kann nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 StGB eingezogen werden (Fortführung von BGHSt 24, 222).

    Diese Anwartschaft hat das Landgericht eingezogen, da es, dem Urteil des 1. Strafsenats in BGHSt 24, 222 (NJW 1971, 2235) folgend, das Fahrzeug nicht einziehen konnte.

    Der Senat teilt auch die Ansicht des Landgerichts, daß im gegebenen Fall anstelle des Fahrzeuges, das dem Täter nicht gehört, dessen Anwartschaft auf den Eigentumserwerb eingezogen werden kann (offen gelassen in BGHSt 24, 222, 229) [BGH 28.09.1971 - 1 StR 261/71].

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
    Auch auf BGHSt 3, 32, 35, 36 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]ist hinzuweisen, wonach sich ein Gemeinschuldner durch "Beiseiteschaffen" der Anwartschaft des betrügerischen Bankrotts schuldig macht, wenn er unter Eigentumsvorbehalt erworbene und Dritten zur Sicherung übereignete Sachen beiseiteschafft.
  • BGH, 10.04.1961 - VIII ZR 68/60

    Hotelinventar - § 1120 BGB, Übertragung des Anwartschaftsrechts

    Auszug aus BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
    So erstrecken sich Grundpfandrechte auf die Anwartschaft des Grundstückseigentümers auf den Eigentumserwerb an Zubehörstücken (BGHZ 35, 85, 88) [BGH 10.04.1961 - VIII ZR 68/60].
  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57

    Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF

    Auszug aus BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
    Sie ist eine Vorstufe des Eigentums, im Vergleich zu diesem kein aliud, sondern ein wesensgleiches Minus (BGHZ 28, 16, 21) [BGH 24.06.1958 - VIII ZR 205/57].
  • BGH, 22.02.1956 - IV ZR 164/55

    Dittmann-Anhänger - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
    Die Anwartschaft ist ein subjektives Recht, das wie das Vollrecht, hier das Eigentum, übertragen werden kann (BGHZ 20, 88).
  • BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 302/63

    Wirksame Entstehung eines Verpächterpfandrechts - Anwendbarkeit des faktischen

    Auszug aus BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
    Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters ergreift auch die Anwartschaft auf das Eigentum an Sachen, die der Mieter unter Eigentumsvorbehalt erworben hat (BGH NJW 1965, 1475 [BGH 11.05.1965 - VI ZR 16/64]).
  • BGH, 11.05.1965 - VI ZR 16/64

    Anwendung wettbewerbsrechtlicher Grundsätze bei einem der Leserschaft

    Auszug aus BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
    Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters ergreift auch die Anwartschaft auf das Eigentum an Sachen, die der Mieter unter Eigentumsvorbehalt erworben hat (BGH NJW 1965, 1475 [BGH 11.05.1965 - VI ZR 16/64]).
  • BGH, 05.03.2024 - 3 StR 389/23
    Sollte das neue Tatgericht wiederum auf die Einziehung der gesicherten Rechtsposition der Einziehungsbeteiligten erkennen, wird es - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei der Formulierung der Beschlussformel zu beachten haben, dass als Gegenstand der Einziehung das Anwartschaftsrecht und nicht die - lediglich der grundbuchmäßigen Sicherung dienende - Vormerkung zu bezeichnen sein wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - 4 StR 263/22, juris Rn. 30 [zum Erbbaurecht an einem Grundstück]; Urteile vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11; vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11 [jeweils Anwartschaftsrechte an Kraftfahrzeugen betreffend]; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 32, jeweils mwN).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass jedenfalls solche dinglichen Rechte, die an der zur Tatbegehung (körperlich) verwendeten Sache bestehen und dabei dem Volleigentum (§ 903 BGB) rechtlich angenähert sind, statt der Sache als Tatobjekte eingezogen werden können (vgl. zum Anwartschaftsrechts an einer beweglichen Sache BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11 f. (zu § 40 StGB aF); Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11; zum Miteigentumsanteil BGH, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 StR 731/90, …

    Es wäre daher auch wertungsmäßig nicht einzusehen, einen Erbbauberechtigten gegenüber einem dieselbe Sache für eine Straftat gebrauchenden Volleigentümer zu privilegieren, indem jenem sein Recht belassen, es diesem aber entzogen würde (so - zum Anwartschaftsrecht - bereits BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 12).

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers:

    Solange das Sicherungseigentum fortbesteht, kann der Rückübertragungsanspruch des Täters nach § 74 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB eingezogen werden (vgl. hierzu für den der Sache nach vergleichbaren Fall der Anwartschaft BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Bei fortbestehendem Eigentumsvorbehalt kann jedoch nicht das Fahrzeug, sondern gegebenenfalls die Anwartschaft des Täters auf dessen Erwerb nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB eingezogen werden (vgl. BGHSt 25, 10).
  • LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22

    Fahrzeugbeschlagnahme nach Rennteilnahme: Hilft die Sicherungsübereignung?

    Selbst die an die formale Eigentumsposition anknüpfende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sowohl die Einziehung einer Anwartschaft (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72 -, BGHSt 25, 10-12) als auch die Einziehung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf (Rück-)Übereignung zu (vgl. BGH, Urteil vom 08. November 2016 - 1 StR 325/16 -, Rn. 9).
  • BGH, 24.01.2011 - 4 StR 619/10

    Einziehung (Anwartschaftsrecht; bedingte Sicherungsübereignung)

    Dem angefochtenen Urteil kann auch in seinem Gesamtzusammenhang nicht - wie für die Entstehung eines Anwartschaftsrechts erforderlich - entnommen werden, dass der Angeklagte mit der den Kauf des Pkw finanzierenden Bank vereinbart hat, das Eigentum an dem sicherungsübereigneten Fahrzeug solle mit der vollständigen Tilgung der Schuld von selbst an ihn zurückfallen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1972 1 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11).
  • BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81

    Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren

    Rechnete der Angeklagte mit dem Bestehen von Sicherungseigentum der KKB oder mit einem Eigentumsrecht der Frau R..., dann kam aus solcher Sicht ohnehin - abgesehen von einer auf § 74 Abs. 2 Nr. 2 gestützten Maßnahme - allein die Einziehung eines etwaigen Anwartschaftsrecht des Zeugen R... in Betracht (vgl. BGHSt 25, 10).
  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 305/91

    Einziehung eines nicht im Eigentum des Angeklagten stehenden Kraftfahrzeugs

    Damit kommt eine Einziehung des Fahrzeugs nicht in Frage (BGHSt 24, 222); zu prüfen ist jedoch die Einziehung der Anwartschaftsrechte (BGHSt 25, 10).
  • BGH, 31.07.1978 - 4 StR 378/78

    Versagung der Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung - Berücksichtigung von

    Falls sich in der neuen Hauptverhandlung herausstellt, daß noch kein Eigentumsübergang erfolgt ist, wird zu prüfen sein, ob die Anwartschaft auf das Eigentum an dem Fahrzeug einzuziehen ist (vgl. BGHSt 25, 10 ff mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.01.1979 - 2 StR 492/78

    Maßgeblichkeit des bürgerlich-rechtlichen Eigentumsbegriff im strafrechtlichen

    Ob der Angeklagte K. Inhaber einer Anwartschaft auf den Rückerwerb des Eigentums ist, die der Einziehung unterliegen kann (BGHSt 25, 10), oder ob ihm lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums zusteht, läßt das Urteil nicht erkennen.
  • BayObLG, 06.11.1973 - RReg. 6 St 111/73
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht