Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,779
BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65 (https://dejure.org/1965,779)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1965 - 4 StR 309/65 (https://dejure.org/1965,779)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65 (https://dejure.org/1965,779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre - Revision des Angeklagten wegen Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts - Rechtmäßigkeit der Ablehnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 16.07.1943 - 1 C 158/43

    Dem Verteidiger ist Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Verhandlung

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch Verfahrensvorgänge, z.B. durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 65, 246; 71, 353; 77, 153; JW 1926, 1218; HRR 1936, 1402; BGH NJW 1958, 1736 = LM Nr. 16 zu § 265 StPO).

    Der Verteidiger kann seine Aufgabe nur erfüllen, wenn er den Sachverhalt ausreichend kennt, wenn er darüber unterrichtet ist, wie sich der Angeklagte zur Anklage verhält, und wenn er ein klares Bild über die Möglichkeiten gewonnen hat, die für eine sachgemäße Verteidigung bestehen (RGSt 77, 153).

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 725/57
    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch Verfahrensvorgänge, z.B. durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 65, 246; 71, 353; 77, 153; JW 1926, 1218; HRR 1936, 1402; BGH NJW 1958, 1736 = LM Nr. 16 zu § 265 StPO).
  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 439/64

    Eidesunfähigkeit eines Zeugen - Anordnung und Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
    Auch sonst begründet die Verletzung von Verfahrensvorschriften die Revision ohne Rücksicht darauf, ob sie bewußt, versehentlich oder deshalb geschehen ist, weil dem Gericht die den Mangel begründenden Tatsachen nicht bekannt gewesen sind (vgl. BGHSt 20, 98 [BGH 24.11.1964 - StR 1 439/64 ] und Eb. Schmidt, § 265 StPO Rdn. 28).
  • BGH, 22.11.1963 - 4 StR 164/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
    Dies trifft vor allem zu, wenn der neue Verteidiger ersichtlich nicht genügend Zeit hatte, um sich angemessen vorzubereiten ( BGH 4 StR 164/63 vom 22. November 1963).
  • RG, 26.03.1931 - III 113/31

    1. Ist § 140 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 StPO. auch anwendbar, wenn sich die den

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch Verfahrensvorgänge, z.B. durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 65, 246; 71, 353; 77, 153; JW 1926, 1218; HRR 1936, 1402; BGH NJW 1958, 1736 = LM Nr. 16 zu § 265 StPO).
  • RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37

    1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch Verfahrensvorgänge, z.B. durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 65, 246; 71, 353; 77, 153; JW 1926, 1218; HRR 1936, 1402; BGH NJW 1958, 1736 = LM Nr. 16 zu § 265 StPO).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auf eine solche Äußerung des Verteidigers darf sich der Richter in der Regel verlassen (BGH NJW 1973, 1985 und 1965, 2164, 2165), es sei denn, die mangelnde Vorbereitung wäre in Anbetracht der tatsächlichen Umstände - entgegen der Erklärung des Verteidigers - offensichtlich.

    Der Entscheidung NJW 1965, 2164 liegt ein anderer Fall zugrunde.

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).

    Kommt es zu einem Verteidigerwechsel, weil nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO ein neuer Pflichtverteidiger bestellt werden muss, wird § 265 Abs. 4 StPO nicht von § 145 Abs. 3 StPO verdrängt, weil diese Bestimmung nur eine ergänzende, aber keine abschließende Regelung für diese Fallgestaltung enthält (BGH, Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73, JR 1974, 247).

    Stellt der neue Verteidiger seine Fähigkeit zu sachgerechter Verteidigung nicht in Frage, will er vielmehr die Hauptverhandlung ohne zeitliche Verzögerung fortsetzen und gibt auch der Angeklagte nicht zu erkennen, dass er mehr Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung benötigt, so ist das Gericht in der Regel nicht dazu berufen, seine Auffassung von einer angemessenen Vorbereitungszeit gegen den Verteidiger durchzusetzen und von diesem nicht angestrebte prozessuale Maßnahmen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650, 651; Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 590/76, MDR 1977, 767, 768; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165).

  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

    Es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dies nachzuprüfen, denn als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Rechtsanwalt die Verteidigung selbstständig zu führen (BGH JR 1998, 251 f.; StV 2000, 402, 403; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5; vgl. auch BGH NJW 1965, 2164, 2165).

    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch verfahrensmäßige Vorgänge und Situationen entstehen, wie es der Fall ist, wenn ein kurzfristig gewählter oder bestellter Verteidiger sich nicht ausreichend auf die Verteidigung vorbereiten konnte (vgl. BGH NJW 1958, 1736, 1737; 1965, 2164, 2165; BGH NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5 bis 7).

  • BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13

    Hinreichende Verteidigung bei der Vernehmung eines Auslandszeugen (wirksame

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Verteidiger objektiv nicht genügend Zeit hatte, sich vorzubereiten (vgl. BGH NJW 1965, 2164, 2165) oder wenn sich die dem Prozessverhalten des Angeklagten und seines Verteidigers zu entnehmende Einschätzung der Sach- und Rechtslage als evident interessenwidrig darstellt und eine effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c MRK) unter keinem Gesichtspunkt mehr gewährleistet gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2013, 212).
  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 537/99

    Aussetzung des Verfahrens bei Verteidigerwechsel; Veränderung der Sachlage

    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten (BGH NJW 1965, 2164, 2165; Bearbeiter).

    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten (BGH NJW 1965, 2164, 2165).

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 431/82

    Gemeinschaftlich begangener unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Dadurch ist er in einem wesentlichen Punkt in seiner Verteidigung beschränkt worden (§ 338 Nr. 8 StPO; vgl. BGH NJW 1965, 2164).

    Das schloß wegen der Besonderheiten des Falles eine Fürsorgepflicht des Landgerichts aber nicht aus (BGH NJW 1965, 2164).

    Die Strafkammer hätte die Hauptverhandlung deshalb gemäß § 265 Abs. 4 StPO entweder aussetzen oder jedenfalls für eine erheblich längere Zeit, als geschehen, unterbrechen müssen (BGH NJW 1965, 2164).

  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98

    Auswahl und Bestellung eines Verteidigers durch ein Gericht - Anspruch auf

    Bei dieser Sachlage legte die mit dem Eintritt des neuen Verteidigers verbundene Änderung der Verfahrenslage (BGH NJW 1958, 1736 [BGH 19.06.1958 - 4 StR 725/57]; 1965, 2164) [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]unter dem Gesichtspunkt des Rechts des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK) und unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Fürsorgepflicht (BGH aaO) eine Aussetzung nahe: Allerdings hatte der bestellte Verteidiger erklärt, zur Verteidigung bereit zu sein.

    Bei dieser Sachlage konnte es auf die bloße Erklärung des Verteidigers, sich "grundsätzlich in der Lage (zu fühlen), in diesem Verfahren als Pflichtverteidiger aufzutreten", nicht ankommen (vgl. BGH NJW 1965, 2164, 2165) [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65].

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, darf es sich jedoch im allgemeinen auf eine Erklärung des Verteidigers, zur Führung der Verteidigung in der Lage zu sein, verlassen (BGH NJW 1973, 1985; 1965, 2164; 1963, 1114; Gollwitzer und Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl. Anm. 9 c zu § 265, Anm. IV 1, 2 zu § 145).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen einer umfassenden Verteidigung gebieten könnte (vgl. dazu BGH NJW 1965, 2164 [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]; NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 1, 3).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Zwar kann das Gericht - unabhängig von der Regelung des § 145 StPO und von sonstigen Anträgen und Anregungen der Beteiligten - gemäß § 265 Abs. 4 StPO von Amts wegen verpflichtet sein, nach einem Verteidigerwechsel die Hauptverhandlung auszusetzen, wenn dies zur angemessenen Vorbereitung der Verteidigung als erforderlich erscheint (RGSt 77, 153, 155; BGH NJW 1965, 2164 Nr. 12, 2165).
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1983 - 1 Ss 79/83

    Verletzung der Fürsorgepflicht der Kammer bei Fortsetzung des Verfahrens ohne

  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 27/75

    Statthaftigkeit der Überbesetzung einer Strafkammer - Anforderungen hinsichtlich

  • BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung

  • BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung von

  • BGH, 24.03.1970 - 2 StR 45/69

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betruges - Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 590/76

    Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht wegen unvorbereiteten Bestellens

  • BGH, 18.12.1973 - 5 StR 445/73

    Erfordernis einer ununterbrochenen Anwesenheit desselben Verteidigers -

  • BDH, 01.02.1966 - II D 40/65

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht