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   BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87   

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https://dejure.org/1987,625
BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87 (https://dejure.org/1987,625)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1987 - 4 StR 31/87 (https://dejure.org/1987,625)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87 (https://dejure.org/1987,625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt vom Versuch bei Einwirken anderer Personen auf den Täter - Konkurrenzverhältnis von Tötungsvorsatz und Absicht zu schwerer Körperverletzung - Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 434
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423 m. Anm. Roxin; vgl. auch BGHSt 34, 53; BGH NStZ 1986, 264 f).

    Die Vollendung dieses somit beendeten Versuchs hat der Angeklagte verhindert, indem er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzte, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich war (BGH NJW 1985, 813 f; BGHSt 33, 295, 301 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423, 424 m. Anm. Roxin).

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423 m. Anm. Roxin; vgl. auch BGHSt 34, 53; BGH NStZ 1986, 264 f).

    Die Vollendung dieses somit beendeten Versuchs hat der Angeklagte verhindert, indem er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzte, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich war (BGH NJW 1985, 813 f; BGHSt 33, 295, 301 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423, 424 m. Anm. Roxin).

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Denn dieser Teilakt und der ihm folgende - Hammerschläge auf den Kopf des Nebenklägers - sind als ein Lebensvorgang und deshalb rechtlich als ein Tötungsversuch anzusehen (vgl. BGHSt 34, 53, 57).

    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423 m. Anm. Roxin; vgl. auch BGHSt 34, 53; BGH NStZ 1986, 264 f).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Wäre diese Erinnerungslosigkeit nicht auszuschließen, was nach den Darlegungen des Landgerichts möglich ist, so könnte sie - allein oder mit anderen Merkmalen - ein Anzeichen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung sein (Undeutsch in Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II [1974] S. 112; vgl. aber auch Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].

    Das Vorliegen solcher Umstände hat das Landgericht hier ebenso festgestellt wie Symptome, die für einen Affektabbau nach einer Affekttat charakteristisch sind (vgl. Saß, Affektdelikte, in: Der Nervenarzt [1983] 54 S. 557, 564; Rasch NJW 1980, 1309, 1312 ff [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79]; Mende in: Forster, Praxis der Rechtsmedizin [1986] S. 502, 504; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie, 4. Aufl. [1976] S. 256, 259), nämlich, daß der Angeklagte "plötzliche Angst" bekam, nun den Tod des Nebenklägers nicht mehr wollte, Hilfsmaßnahmen einleitete und später "in verzweifelter Stimmung" (vgl. Mende a.a.O.) versuchte, Selbstmord zu begehen.

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Nach freiwilligem und damit strafbefreiendem Rücktritt eines Angeklagten vom Tötungsversuch darf der ursprüngliche Tötungsvorsatz bei der Strafzumessung für das übrigbleibende Körperverletzungsdelikt nicht mehr - wie im angefochtenen Urteil geschehen - zu seinen Lasten berücksichtigt werden (vgl. BGH MDR 1965, 839; BGH bei Dallinger MDR 1966, 726; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Die Annahme, der Angeklagte habe diese schweren Folgen im Sinne des § 225 StGB "beabsichtigt", d.h. mit direktem Vorsatz herbeigeführt (BGHSt 21, 194), liegt nach diesen Feststellungen nahe, so daß sich das Landgericht mit ihr hätte auseinandersetzen müssen.
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Denn bedingter Tötungsvorsatz, von dem der Tatrichter ausgeht (UA 19) - entgegen seiner nicht eindeutigen Formulierung auf UA 7 ("zumindest"), welche die Möglichkeit des Vorliegens auch des direkten Vorsatzes offenläßt -, schließt die Absicht schwerer Körperverletzung nicht aus (BGHSt 22, 248, 249 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]/250).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Das Revisionsgericht muß prüfen können, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und der Wissenschaft möglich sind (BGHSt 7, 238, 240; BGH NStZ 1981, 488; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 241/84 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Hier hatte der Angeklagte nach dem letzten Hammerschlag auf den Kopf seines Opfers Kenntnis aller Umstände, aus denen sich die Lebensgefährdung ergab (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64]).
  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
    Er stand, wie den Feststellungen zu entnehmen ist, dabei nicht unter psychischem Zwang infolge eines Schocks oder übermächtiger Angst; vielmehr wurde er lediglich innerlich dazu gedrängt, den von ihm verletzten Nebenkläger zu retten, ohne dabei unfähig zu sein, sich zu den hierzu erforderlichen Handlungen zu entschließen (vgl. BGHSt 21, 216, 217) [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67].
  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 241/84

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung - Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung -

  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts -

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Der vorlegende Senat hat die Auffassung vertreten, daß ein beendeter Versuch, der voraussetzt, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17), nicht gegeben sei.

    Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295; BGH NStZ 1986, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).

  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    Für die Bewertung einer freiwilligen Vollendungsverhinderung beim beendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB) sind grundsätzlich dieselben rechtlichen Maßstäbe anzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301; vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5; SK/Jäger, StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 98; LK/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 367; NK/Engländer, StGB, 6. Aufl., § 24 Rn. 53).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Notwendig war vielmehr eine umfassende Gesamtwertung (BGHSt 34, 22, 26), bei der neben dem Persönlichkeitsbild des Angeklagten und den Tatumständen auch sein Verhalten vor und nach der Tat nicht ohne Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87).
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