Rechtsprechung
   BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6535
BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97 (https://dejure.org/1997,6535)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - 4 StR 314/97 (https://dejure.org/1997,6535)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97 (https://dejure.org/1997,6535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die zwingende Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 [richtig: 18. Oktober 1994] - 2 StR 244/94 -und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 -).

    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal die Revision die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat, was zulässig wäre (BGHSt 38, 362).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren(BVerfG, StV 1994, 594), ist auch unter Berücksichtigung des letztlich gescheiterten ersten Therapieversuchs nicht ersichtlich.
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Dem schließt sich der Senat an mit dem Hinweis, daß die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB auch dann zwingend ist, wenn die Maßregel schon in einem früheren Verfahren angeordnet war (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6 = NStZ 1992, 432).
  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96

    Versäumung der Bildung einer Gesamtstrafe durch ein Strafgericht -

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 [richtig: 18. Oktober 1994] - 2 StR 244/94 -und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 -).
  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 [richtig: 18. Oktober 1994] - 2 StR 244/94 -und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 -).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 [richtig: 18. Oktober 1994] - 2 StR 244/94 -und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 -).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 [richtig: 18. Oktober 1994] - 2 StR 244/94 -und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 -).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 [richtig: 18. Oktober 1994] - 2 StR 244/94 -und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96 -).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97
    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal die Revision die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat, was zulässig wäre (BGHSt 38, 362).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Vielmehr ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung die frühere erledigt (vgl. BGH NStZ 1992, 432; Beschluß vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 15, § 67f Rdn. 1 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht