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   BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89   

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https://dejure.org/1989,2712
BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89 (https://dejure.org/1989,2712)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - 4 StR 315/89 (https://dejure.org/1989,2712)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 4 StR 315/89 (https://dejure.org/1989,2712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Ortstermins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 465
  • StV 1990, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75

    Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89
    Für erstinstanzliche Verhandlungen vor dem Landgericht können Referendare nicht zum Pflichtverteidiger bestellt werden (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 in Verb, mit § 142 Abs. 1 und 2 StPO; vgl. auch BGH NJW 1975, 2351, 2352).

    Die Referendarin war ersichtlich auch nicht von der Justizverwaltung als seine Vertreterin bestellt worden, so daß aus diesem Grunde die Übernahme der Verteidigung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1975, 2351, 2352).

    Eine wirksame Übertragung der Verteidigung auf die Referendarin mit Zustimmung des Angeklagten nach § 139 StPO hat ebenfalls nicht vorgelegen, denn hierzu ist nur der gewählte, nicht aber der Pflichtverteidiger befugt (vgl. BGH NJW 1967, 165; 1975, 2351, 2352 m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.06.1958 - 5 StR 235/58

    Wahrnehmung der Verteidigungsaufgaben eines Pflichtverteidigers durch einen

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89
    Allenfalls kann in einem solchen Fall der Pflichtverteidiger dem ihm zur Ausbildung zugewiesenen Referendar die Verteidigung unter seiner Aufsicht überlassen; erforderlich ist aber auf jeden Fall, daß er dabei den Referendar verantwortlich überwacht (vgl. BGH NJW 1958, 1308, 1309).
  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 542/66

    Zulässigkeit der Bestellung eines Referendars als Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89
    Eine wirksame Übertragung der Verteidigung auf die Referendarin mit Zustimmung des Angeklagten nach § 139 StPO hat ebenfalls nicht vorgelegen, denn hierzu ist nur der gewählte, nicht aber der Pflichtverteidiger befugt (vgl. BGH NJW 1967, 165; 1975, 2351, 2352 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Auch das nationale Strafverfahrensrecht (s. § 48 Abs. 2 StPO) sieht für die Ladung eines - in- oder ausländischen - Zeugen keine bestimmte Form vor (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - 4 StR 315/89, bei Schmidt, MDR 1989, 1039).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Das Gericht ist deshalb auch befugt, sich - wenn möglich - unmittelbar, etwa telefonisch, mit dem im Ausland befindlichen Zeugen in Verbindung zu setzen, um dabei in Erfahrung zu bringen, ob der Zeuge Sachdienliches zur Klärung der Beweisfrage beitragen kann (vgl. BGH NStZ 1985, 375; Julius, Anmerkung zu BGH StV 1990, 484).
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