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   BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08   

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BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08 (https://dejure.org/2008,7070)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2008 - 4 StR 316/08 (https://dejure.org/2008,7070)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08 (https://dejure.org/2008,7070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 64 StGB
    Gebotener Härteausgleich bei der Strafzumessung (unzulässige Gesamtstrafenbildung aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts bei getrennter Aburteilung); rechtsfehlerhaft abgelehnte Unterbringung des Angeklagten in einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Härteausgleichs wegen einer Jugendstrafe bei der Bemessung weiterer Strafen; Voraussetzungen für die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Keine Gesamtstrafe aus Jugend- und Erwachsenenstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 388 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08
    Zutreffend hat das Landgericht die Jugendstrafe nicht in die Gesamtstrafe einbezogen, weil die Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts bei getrennter Aburteilung nicht zulässig ist (BGHSt 36, 270).

    Die in der unverkürzten Vollstreckung sowohl der Jugendstrafe als auch der nach Erwachsenenstrafrecht zu verhängenden Strafe liegende Härte ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und auszugleichen (BGHSt 36, 270, 275 ff.; 41, 310, 312).

    Die wegen der hier abgeurteilten Taten zu verhängenden Einzelstrafen und demzufolge auch die Gesamtstrafe sind deshalb unter Beachtung der Grundsätze in BGHSt 36, 270, 277 neu zuzumessen.

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08
    Richtig ist der rechtliche Ansatzpunkt insoweit, als zwischen dem in § 64 StGB vorausgesetzten Hang zu übermäßigem Alkoholgenuss und der Tat sowie der zukünftigen Gefährlichkeit ein symptomatischer Zusammenhang bestehen muss (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).

    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil außer dem Alkoholmissbrauch noch weitere Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH NStZ 2004, 681).

  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08
    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil außer dem Alkoholmissbrauch noch weitere Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH NStZ 2004, 681).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08
    Die in der unverkürzten Vollstreckung sowohl der Jugendstrafe als auch der nach Erwachsenenstrafrecht zu verhängenden Strafe liegende Härte ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und auszugleichen (BGHSt 36, 270, 275 ff.; 41, 310, 312).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Denn ein symptomatischer Zusammenhang ist bereits dann zu bejahen, wenn der Hang zum übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch in Zukunft zu besorgen ist (std. Rsp., vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08, juris; Beschluss vom 25. Mai 2011- 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Das Amtsgericht hat es versäumt, bei der Zumessung dieser Strafe einen Härteausgleich zu berücksichtigen, der im Hinblick auf die frühere Verurteilung des Angeklagten zu einer Jugendstrafe von acht Monaten durch Urteil des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal vom 06. Februar 2014 veranlasst war (BGH NStZ-RR 2008, 388).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen

    Als solcher - eine Gesamtstrafenbildung von vornherein ausschließender (s. LK/Rissingvan Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN) - Grund kommt etwa die wesensmäßige Verschiedenartigkeit von Freiheitsstrafe und Jugendstrafe in Betracht, die dazu führt, dass hinsichtlich getrennt nach Erwachsenen- und Jugendrecht abgeurteilten Taten eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann (s. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 610/19, StV 2020, 660 Rn. 3; vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08, juris Rn. 2; vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06, NStZ-RR 2007, 168; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 11. Mai 1995 - 4 StR 172/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6; Urteile vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 275; vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 288 ff.; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., Rn. 33).
  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

    Die beiden Anlasstaten im vorliegenden Verfahren sind mitursächlich auf den Hang nach § 64 StGB zurückzuführen, weil dieser mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte diese aufgrund dessen als Symptomtaten zu qualifizierenden Taten begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

    Die getroffenen Feststellungen hätten die Annahme des nach § 64 StGB weiter gebotenen symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang, der Tat und der zukünftigen Gefährlichkeit (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1) nicht grundlegend in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08 Tz. 5 m.w.N.).
  • LG Essen, 18.08.2020 - 21 KLs 6/20

    Betrug mittels Facebook

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist hierfür ausreichend, dass der Hang - neben anderen Umständen - dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte die Tat begangen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.09.2008, Az. 4 StR 316/08 und vom 30.09.2003, Az. 4 StR 382/03).
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